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Abtheilung II bearbeitetes Holz. Abschnitt 5. C. Gutszeit
Anschreibung
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1.. 4. 5. 6. J. 8. 9. 10. 11. 12.3. 4.
(Muster C. Der wirkliche Abfall ist kleiner als der gesetzliche, der Istbestand ist größer als der
f.März 5schnitt Lager-)320 5000 220 A KRuss.3/ 11000
l LNJJÆAUGZ «- land i
2. 4. Juni Nr. 2 dto. 3680 cfr. Muster 412200| 265 1115
3. 130. august] Nr. a dtos 500 20 104 366. 1135
Zusammen Anschreibung500 37 304850 . . . 350 400
458chreièbung558,2 13 720
Sollbeskank 6717,77 23 584
Bei der Bestandsaufnahme vor-
gefundener Istbescank625.24 23 570445 . .183,24
Minwddferenzdiesosfkeivom
Lager genommen icird 16,47 20 11,661. . . 4,81
IndasReYistekfårlsfiö
sibertragenerBescand».611,77 2.?650438,I4. -?31X.9178,U.
Bei der Bestandsaufnahme werden 23570 Stück bearbeitetes Holz mit 445 chm vorgefunden. Hieraus wird
zunächst der entsprechende Bestand an Rohholz (850: 445 = 1200: x) = 628/ 44 chm und wirklichem Abfalle (628,4 — 445)
= 183,4 chm berechnet. Der Istbestand an Rohholz (628,34 chm) ist nun um 16#11 chm größer als der Sollbestand
(611,/7 ebm), der Lagerinhaber hat also das Recht, 16/11 chm Rohholz zollfrei vom Lager zu nehmen. 16/½ chm Rohbolz
entsprechen nach dem Ansatz 1 200: 16/1 = 850: X einer Menge bearbeitetem Holze von 11/66 chm, wozu an Abfall
(16.7 — 11t66) = 4,61 chm gehören. Der Lagerinhaber entnimmt mithin zollfrei eine Anzahl — sagen wir 20 Stück —
bearbeitete Hölzer, die zusammen einen Festmeterinhalt von 11,68 chm haben. Alsdann sind auf dem Lager noch
(23570 — 20) —= 23 550 Stück bearbeitetes Holz mit (145 — 1166) = 433/,34 echbm Inhalt, welchem (628,4 — 16,7)
= 611,7’ chm Rohholz und (183,4 — 4,81) = 178,63 chm wirklicher Abfall entsprechen. Dieser nach der Entnahme ver-
bliebene Bestand wird in das neue Register übertragen.