Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Anlage b. 
Anleitung 
für 
das Siebverfahrren. 
Zur Prüfung des Weizen= und Roggenmehls auf seine Beutelung benutze man ein einfaches, 
rechtwinkeliges Handsieb, bestehend in einem Holzrahmen von 22 cm Länge, 19 cm Breite und 5 cm 
Höhe, der mit bester Beutelgaze (Seidengaze) Nr. 8 bespannt ist. Von einem Deckel ist Abstand zu 
nehmen, da eine Beobachtung des Mehles während des Siebens zweckmäßig ist. Ebenso bedarf es eines 
Untersatzes nicht, weil nur das Gewicht der Rückstände von Belang ist. 
Man schütte 50 g des zu prüfenden Mehles auf das Sieb und siebe in freier Hand solange, 
bis nichts mehr durchfällt, höchstens aber 3 Minuten, unter fortwährendem Anstoßen des Siebes an die 
Handfläche, bald in drehender, bald in schüttelnder Bewegung. In den meisten Fällen wird es der 
Zeit von 3 Minuten nicht bedürfen, bis die Probe durchgesiebt ist, namentlich nicht beim Roggenmehl, 
während Weizenmehl eher diesen Zeitaufwand erfordert. Man wiederhole alsdann die Siebung mit einer 
zweiten Probe von 50 g desselben Mehles, wäge jedesmal den Rückstand und rechne die Gewichte beider 
zusammen, wodurch man den Rückstand in Prozenten ermittelt. 
Besonders ist darauf zu achten, daß trockenes Mehl verwendet wird. Feuchtes Mehl läßt sich 
durch Beutelgaze Nr. 8 nicht sieben und muß gegebenenfalls vorher getrocknet werden.
	        
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