Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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ein  demselben  unterm  26.  Febeuar  des  laufenden
  Jahrs  ausgefertigtes  Grafen-Diplom,
samt  seinen  ehelichen  Nachkommen  betderlei
  Geschleches  in  den  Grafenstand  zu  erheben,
  um  ihm  dadurch,  sowohl  innerhalb
als  außerhalb  des  Köntgreichs,  wo  er  so
vielseitig  gewirkt,  ein  Zeichen  der  königlichen
  allerhöchsten  Gnade  zu  geben.

München  den  10.  März  1813.

Dienstes  =  Notizen.

Seine  Majestat  der  König  geruhten  allergnadigst


am  5.  März  l.  J.:

den  bisherigen  Revterförster  zu  Bodenmals,
  Karl  Richtstein,  als  Nevierförster
  in  Utting,  den  bisherigen  Reviersager
und  Forstwärter  zu  Lengenmoos,  Wilhelm
Engelhart,  als  Revierförster  in  Bodenmais,
  und  den  guittirten  Feldjägerlieutenant
  von  Prößl,  als  Forstwärter  in  Lengenmoos,
  den  bisherigen  Renrbeamten  zu
Vohburg,  Joseph  Maria  Diez,  als  Rentbeamten
  in  Deggendorf  zu  ernennen,  dann
die  provisorische  Verwaltung  des  Rentamtes
Vohburg,  dem  bisherigen  provisorischen
Rechnungs-Kommissär  der  General-Direkzion
  des  Wasser=  Brücken=  und  Straßenbaues,
  Max  Joseph  Dubois  zu  übertragen;
  —

den  bisherigen  Siegelbeamten  des  Salzach-Kreises,
  Marimilian  Laar,  zum  Sie
gelbeamten  des  Isarkreises;

——  22
4717=den

  quieszirten  Siegelbeamten  des  bech-Kreises,
  Franz  Anton  Horner,  zum  Siegelbeamten
  des  Salzach-Kreises,  und

am  0.  den  bisherigen  provisorischen
Stadtgerichts-Schreiber  zu  Batreuth,  Gottlieb
  Roder  in  solcher  Eigenschaft  definitive
  zu  erklären

am  10.  die  beiden  Offizianten  der  koͤniglichen
  Zentral:  Hauptbuchhaltung  der  Finanzen,
  Johann  Dominik  Forster  und  Johann
  Heinrich  Schmid,  zu  Buchhaltern
bei  denselben;

am  rI1.  die  bei  dem  Landgerichte  Neunburg
  am  Walde  erledigte  Advekatur  dem
Joseph  Giehrl,  Advokaten  zu  Waldmünchen
  zu  verleihen,  und  an  dessen  Scelle  den
Rechtspraktikanten,  Doktor  Anton  Parst,
als  Advokat  zu  ernennen;

am  14.  den  Landrichter  in  Schongau,
Franz  Kaver  Schönhammer,  wegen
seines  herannahenden  Alters  in  den  Ruhestand,
  nebst  Bezeugung  der  Zufriedenheit
über  seine  bisher  treu  geleisteten  Dienste,
zu  versezen,  und  an  dessen  Seelle  als  Landrichter
  in  Schongau  den  bisherigen  Landrichter
  in  Kufstein,  Joseph  Wiesend,  —
als  Landrichter  in  Kufstein  provisorisch,  den
bisherigen  provisorischen  Landrichter  zweiter
Klasse,  Franz  Kaver  Hilger,  zu  Waizen-=kirchen,

  —  zum  Landrichter  in  Waizenkirchen

  den  vormaligen  Landrichter  in  Wiesensteig,
  gegenwärtig  quieszirenden  Ober-Amtmann
  zu  Waitttingen,  Franz  Amon  Roßmann,
  provisorisch;