Muster f.
Landes-
Bundesstaat. Wappen.
Ginfuhrschein
WV.
Am 15 ten Juni 1898 sind von dem Kaufmann A. Schulz zu Danzig nach Nr. 5 des Empfangs-
Registers des Nebenzollamts I ʒu Neufahrwasser über Getreide- pp. Ausfusranmeldungen Sechs Hundert kg
Mehl ec. ausgeführt
Weizen (in Form von (Mehl ec. Malz) ausgeführt niedergelegt worden. Für diese Menge beträgt bei einem Zollsatze
von 3,50 M für 1 dz der Eingangszoll 21,00 M, in Worten: Ein und zwanzig Mark.
Jeder Inhaber dieses Einfuhrscheins ist berechtigt, entweder innerhalb sechs Monaten, vom
10 Juli 1898 ab, eine dem Zollwerthe desselben entsprechende Menge Weizen in den freien Verkehr des
Zollinlandes ohne Zollentrichtung bei jeder zur Abfertigung von Getreide befugten Zoll- oder Steuerstelle
eines deutschen Bundesstaats gegen Rückgabe dieses Scheines einzuführen oder den letzteren innerhalb
sechs Monaten, vom 10 ten Norember 1898 ab, bei jeder Zoll- oder Steuerstelle eines deutschen Bundes-
staats auf Zollgefälle, auch auf gestundete, für die umseitig bezeichneten Waaren statt baarer Zahlung in
Anrechnung zu bringen, sofern nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des
Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist.
Danzig den 10 ten Juli 1898.
Der Provinzial-Steuerdirektor.
(Stempelabdruck.) (Name.)
Ausgefertigt
Mülller.
Die