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m) Nachweis von Phytosterin (das aus zugesetzten Pflanzenölen herrührt) im Schmalz.
Zu 50 g Fett setzt man in einem Kolben 20 g Kaliumhydroxyd, ebensoviel Wasser und, wenn sich
das Kaliumhydroxyd gelöst hat, 50 cem Alkohol (von 70 Volumprozent); man erwärmt solange auf dem
Wasserbade, bis Verseifung eingetreten ist, verdünnt die Seifenlösung mit Wasser auf 1000 bis 1200 cem
und schüttelt sie in einem großen Scheidetrichter mit 500 cem Aether durch. Der Aether wird nach dem
Absetzen, das durch Zusatz von etwas Alkohol gefördert werden kann, von der wässerigen Flüssigkeit ge-
trennt, wenn nöthig, durch ein trockenes Filter filtrirt, verdunstet, der Rückstand, welcher fast stets noch
elwas unverseistes Fett enthält, nochmals mit alkoholischer Kalilauge erwärmt und die wässerige Lösung
wiederum mit wenig Aether geschüttelt. Nachdem die alkalische Lösung aus dem Scheidetrichter abgelassen
ist, wird der Aether zur Entfernung von aufgenommener Seise mehrmals mit Wasser durchgeschüttelt, der
Aether abdestillirt, der Rückstand in heißem Alkohol gelöst, letzterer bis auf 1 bis 2 ccm verdunstet und
die beim Erkalten sich bildende Krystallmasse auf einer porösen Thonplatte ausgebreitet. Nach dem
Trocknen bestimmt man ihren Schmelzpunkt (siehe I. B. b. a).
Das Phytosterin der Pflanzenfette schmilzt bei 133 bis 136= C., das sich sonst ähnlich verhaltende
Cholesterin, das sich in thierischen Fetten findet, schmilzt bei 146 bis 147° C.
IV. Untersuchung der übrigen Speisefette und Gele.
Die Untersuchung der übrigen Speisefette und Oele erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die
des Butterfetts und des Schweineschmalzes mit folgenden Abweichungen:
à) Bei festen Speisefetten.
Bei der Bestimmung der Refraktometerzahl muß man sich des gewöhnlichen Thermometers bedienen.
b) Bei Oelen.
1. Probenentnahme und Vorbereitung der Oele zur Untersuchung.
Aus dem gut durchmischten Oelvorrathe sind mindestens 100 g Oel zu entnehmen; die Oelproben
sind in reinen, trockenen Glasflaschen, die mit Kork oder eingeriebenen Glasstöpseln verschließbar sind,
aufzubewahren und zu versenden. Falls die Oele ungelöste Bestandtheile enthalten, sind sie zu erwärmen
und, wenn sie dann nicht vollkommen klar sind, durch ein trockenes Filter zu filtriren.
2. Bestimmung des Schmelz= und Erstarrungspunkts der Fettsäuren.
Bei flüssigen Fetten bestimmt man vielfach den Schmelz= und Erstarrungspunkt der aus ihnen
gewonnenen Fettsäuren.
Zur Gewinnung der Fettsäuren aus den Oelen bedient man sich des unter l. 5. f. beschriebenen
Verfahrens; falls die Bestimmung der unlöslichen Fettsäuren nach Hehner ausgeführt wurde, können die
gewogenen Fettsäuren zur Bestimmung des Schmelz= und Erstarrungspunkts benutzt werden. Die Aus-
führung der letzteren erfolgt in derselben Weise wie bei den festen Fetten.
3. Bestimmung des Brechungsvermögens.
Bei der Bestimmung der Refraktometerzahl muß man sich des gewöhnlichen Thermometers bedienen.
Die Ablesung ist hier häufig erschwert und ungenau, da in Folge des verschiedenen Zerstreuungsvermögens
der Oele und des dadurch hervorgerufenen Auftretens breiter farbiger Bänder der beleuchtete und der
unbeleuchtete Theil des Gesichtsfeldes nicht durch eine scharfe Linie von einander getrennt sind. In diesem
Falle beleuchtet man die Prismen nicht mit dem gemischten Tages= oder Lampenlichte, sondern mit einheit-
lichem Lichte, z. B. dem einer Natriumflamme.
Als Normaltemperatur für die Bestimmung des Brechungsvermögens der Oele gilt die Tempe-
ratur von 25°. Man stellt bei der Untersuchung der Oele den Thermoregulator des Heizkessels so ein,
daß das Thermometer des Refraktometers möglichst nahe eine Temperatur von 25° anzeigt. Die Um-
rechnung der bei abweichenden Temperaturen abgelesenen Refraktometerzahlen auf die Normaltemperatur
von 25° erfolgt nach denselben Grundsätzen wie bei dem Butterfette.