Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

Anhang 
Mr. 20 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Freitag, den 13. Mai 1898. 
  
  
Militär-Wesen. 
  
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Neal-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem + bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Uebersicht. 
 Seite 
Oeffentliche Lehranstalten. Seite Progymnasien (C. a.)    258 
Gymnasien (A. a) 250 Realschulen (e. )). 259 
Real-Gymnasien (A. b.) ..... 255 Real-Progymnasien (C. c.) 262 
Ober-Realschulen (A.c) 256 Höhere Bürgerschulen (C. 0 268 
Progymnasien (B.  . 257 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 263 
Realschulen B. b. )   257 Andere öffentliche Lehranstalten (C. 1 265 
Real-Progymnasien (B. c.) 258 Privat-Lehranstalten 265 
  
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