Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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2. Militär- Wesen. 
Bekanntmuachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. September 1895 (Central-Blatt 1895 S. 353) 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Arzte Dr. Bernhard Alfons Hahn zu 
Guatemala — an Stelle des nach Europa zurückgekehrten Dr. med. Max Scheuer — auf Grund des 
§. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden ist, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1a 
und b a. a. O. bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militär- 
pflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Freistaate Guatemala (Central- 
Amerika) haben. 
Berlin, den 6. Juni 1898. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
3. Versicherung -Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu verwendenden Quittungskarten. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 1898 auf Grund des §. 101 Abs. 2 des Gesetzes, 
betreffend die Invaliditäts= und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 97) beschlossen: 
Die Bestimmung des Bundesrathsbeschlusses vom 6. Juli 1893 — Central-Blatt S. 233 —, 
nach welcher die Quittungskarten für die Invaliditäts= und Altersversicherung aus einem 
Stoffe herzustellen sind, welcher aus 50 Prozent Cellulose, 25 bis 30 Prozent Leinen und 
20 bis 25 Prozent Baumwolle besteht, wird dahin erläutert, daß der Stoff nicht mehr als 
50 Prozent Cellulose enthalten darf und der Rest aus Leinen und Baumwolle derart zusammen- 
gesetzt sein muß, daß Leinen um mindestens 5 Prozent überwiegt. 
Berlin, den 8. Juni 1898. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. v. Woedtke. 
  
4. Zoll= und Steuer- Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stargard i. Pom. ist die neuerrichtete Zuckerfabrik zu 
Friedrichsthal der mit dem Steueramt 1 zu Pyritz verbundenen Zuckersteuerstelle zugewiesen worden. 
Die aichepal zu Pyritz, welche derselben Zuckersteuerstelle unterstellt war, ist eingegangen. 
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Wolgast ist in Anklam eine zweite Zuckerfabrik errichtet, 
welche der mit dem Steueramt I daselbst verbundenen Zuckersteuerstelle zugewiesen worden ist. In dem- 
selben Hauptamtsbezirk ist zu Jarmen eine Zuckerfabrik neu erbaut, für welche ebendaselbst eine selbst- 
ständige Zuckersteuerstelle errichtet worden ist. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg l ist die Zuckersteuerstelle Magdeburg lll in 
Folge der Einstellung des Betriebs der Raffinerie von J. Hennige zu Magdeburg-Buckau aufgehoben 
worden.
	        
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