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8. 2
Das zugehörige Thermometer muß folgende Eigenschaften besitzen.
Skala-Umfang . .. . 110 bis 360° C.
Länge pro 1000 b bis höchstens 58 mm.
Entfernung des oberen Endes des Gefäßes bis zum Nullpunkte der Skala 80 mm.
Gefäßlänge 10 mm.
Das Thermometer muß unter Druck gefüllt und künstlich gealtert sein.
S. 3.
Den Apparaten müssen geaichte Kölbchen und Büretten beigegeben werden.
8. 4.
Die Gebühren für Prüfung und Beglaubigung eines Siedeapparats für Mineralöle einschließlich
des Thermometers betragen 20 J.
Für die Prüfung unzulässig befundener Apparate werden die Gebühren nach Maßgabe der
dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
Berlin, den 16. Juli 1898.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rauschning.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Juni d. J. beschlossen, daß vom 1. August d. J. ab
in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die Ws ersichtlich gemachten Aenderungen
einzutreten haben:
Tarasätze.
— Tarasätze.
* Nner Benennung Art Prozente des Brutto-
e F. der der gewichts
um- oll-
tarifs- Gegenstände. Umschließung.
mer.4arifs. bisher. künftig.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
1. 25 h 2. Getrocknete Feigen. Kisten aus weichem Holz. 16 10
2. - desgleichen. - — hartem 16 12
3. 250. Käse aller Art. Kisten von 50 kg und darüber. 19 15
4. 250. Oartkäse in mühlsteinförmigen Kübel über 150 kg bis ein- 8 8
Laiben, das Stück im Ge--s schließlich 250 kg.
wichte von mindestens 50 kg.
5. - desgleichen. in schwereren Kübeln. 8 6
Berlin, den 19. Juli 1898.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rauschning.
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