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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Juli 1898. 9 31.
Inhalt: 1. Kousulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- lande zur Ausstellung von Zeugnissen für militär-
nahme von Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung; pflichtige Deutsche »—.... 859
—Enk1assung·,«·,««««« Seite 357 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Anderweite Abgrenzung der
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs Depsttriirle der Stations-Kontroleure im Kömigreiche
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für die Zeit vom 1. April 1898 bis Ende Juni 1898 868 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
3.Militär-Wesen: Ermächtigung von Aerzten im Aus- Reichsgebieee .5 359
1. Konsulat Wesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Jassy, Dragoman Bojinca, ist auf Grund des §. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner gegenwärtigen
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls in Athen beauftragten Kaiser-
lichen Vize-Konsul Bucherer in Piräus ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Ver-
bindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Athen und
für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Nachdem das bisherige Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg nach Coburg
verlegt worden ist, ist dem zum amerikanischen Konsular-Agenten in Sonneberg ernannten Verne E. Joy
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Durban (Port Natal), G. Monhaupt, ist die erbetene Entlassung
aus dem Reichsdienst ertheilt worden.