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Im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Cöln in Mülheim a/Rhein ist
eine mit dem Steueramt I daselbst verbundene öffentliche allgemeine Niederlage errichtet und dem Steuer-
amte die Befugniß beigelegt worden:
zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I,
. zur unbeschränkten Ausfertigung von Begleitscheinen II,
. zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und zur Ausfertigung von Begleit-
scheinen II über inländisches Salz,
. zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien' Verkehrs,
zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehre:
a) Waaren-Ein= und Ausgang (§§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes),
b) Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (F. 65 des Vereins-
zollgesetzes) und
I) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter,
6. zur Abfertigung der unter die Nummern 2 1, 2 und 3, 22a, b, f. g1, 3 2 und die Anmer-
kung zu f und g, sowie der unter die Nummern 4145 und 414 6 des Zolltarifs fallenden
Waaren zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern und
7. zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Celle ist die Zuckerfabrik zu Equord, welche der mit dem
Steueramt I in Peine verbundenen Zuckersteuerstelle unterstellt war, eingegangen.
Das Steueramt 1 in Tarnowitz und das Nebenzollamt 1l in Ostrosnitza, bisher zum Bezirke des
Hauptsteueramts in Gleiwitz gehörig, sind dem Bezirke des Hauptzollamts in Myslowitz und die bisher
zum Bezirke des letzteren gehörigen Steuerämter I in Nicolai und Königshütte dem Bezirke des Haupt-
steueramts in Gleiwitz zugetheilt worden.
Bei der Aktien-Gesellschaft Lüneburger Wachsbleiche J. Börstling in Lüneburg ist eine Zollabfer-
tigungsstelle des Hauptsteueramts in Lüneburg errichtet worden. Dieser Abfertigungsstelle ist die Befugniß
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Waaren der Nummern 23, 26i und 26m
des Zolltarifs und zur Ein= und Ausgangsabfertigung derselben Waaren im Eisenbahnverkehr auch unter
Eisenbahnwagenverschluß beigelegt worden.
Das Steueramt ll zu Dähre im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stendal ist aufgehoben worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt 1 zu M.-Gladbach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crefeld die Befugniß zur
zulalgun von Begleitscheinen 1 über Baum-, Baumwollensamen= und Ricinusöl, welches zur Denaturirung
estimmt ist,
der Zoll= und Steuer-Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts zu Saarbrücken auf dem Bahnhofe
zu St. Johann die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 4145 und 414 6 des Zoll-
tarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern,
dem Steueramt ! zu Haynau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Liegnitz die Befugniß zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen Ul,
dem Steueramt I zu Höhr im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth, gebrauchte Kleidungsstücke und Umzugsgut gemäß §. 5
Ziffer 2 und 4 des Zolltarifgesetzes, sowie über Raucherbedürfnissen dienende Kurzwaaren der Nummern
13, 20 und 21 des Zolltarifs,
der zum Bezirke des Hauptsteuerauts zu Düren gehörigen Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu
Düren die Befugniß zur Erledigung von Zoll-Begleitscheinen II und
dem Hauptsteueramte zu Cottbus die Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarifnummern 2c 1,
2 und 3 und 22a und b fallenden Waaren zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern.
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Im Königreiche Bayern.
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Landstuhl im Bezirke des Hauptzollamts zu Kaiserslautern ist die
Befugniß zur Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen llI ertheilt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Steueramte zu Neustadt im Bezirke des Hauptzollamts zu Schandau ist die Befugniß zur
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und lI einschließlich der Abfertigung der unter Eisen-