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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. August 1898. O34.
Inhalt : 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- »
nahme von Civilstands-Akten; — Todesfall Seite 377 4. Zoll= und Stener-Wesen: Berufung von Stations-Kon-
2. *— Wesen Rachweisung der gmahmen 16 neiche troleuen 380
für die Zeit vom 1. April 1898 bis Ende Juli 1898 8 5. Polizel-Wesen: Auswei -
3. Allgemeine Berwaltungs-Sachen: Verzeichniß der Wein- Rihe refe % iu weisung von Ausländern aus dem
baubezirke in Elsaß-Lothringgen 379
1. Konsulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger Prinzen Heinrich XXXI. Reuß in Tanger ist auf Grund des 8. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den das
Sultanat Marokko umfassenden Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats in Tanger und für die
Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Yokohama beschäftigten Vize-Konsul Hagen ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und
Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Der Kaiserliche Konsul O. Adolphi in Libau ist gestorben.
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