Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Halberstadt sind die Zuckerfabriken zu Ummendorf und 
Quedlinburg eingegangen, von denen die erstere der mit dem Steueramt I zu Eilsleben und die letztere 
der mit dem Steueramt 1 zu Quedlinburg verbundenen Zuckersteuerstelle unterstellt war. Das Steuer- 
amt 1 zu Quedlinburg hat dadurch aufgehört, Zuckersteuerstelle zu sein. · 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Halle a. S. ist die Zuckerfabrik in Neu-Beesen eingegangen, 
welche der mit dem Steueramt I zu Alsleben verbundenen Zurkersteuerstelle unterstellt war. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg ll sind folgende Zuckerfabriken eingegangen: 
1. eine der beiden in Calbe a. S. befindlichen Zuckerfabriken; dieselbe war der selbständigen 
Zuckersteuerstelle daselbst unterstellt; 
. die Zuckerfabrik zu Großottersleben, welche der selbständigen Zuckersteuerstelle Magdeburg I 
unterstellt war; - 
.einederbeideninLangenweddingenbefindlichenZuckerfabtiken;dieselbewarderselb- 
ständigen Zuckersteuerstelle Magdeburg II unterstellt; 
die Zuckerfabrik zu Athensleben, welche der selbständigen Zuckersteuerstelle zu Atzendorf 
unterstellt war; 
.l die Zuckerfabrik zu Staßfurt, welche der mit dem Steueramt 1 daselbst verbundenen Zucker- 
steuerstelle unterstellt war. Das Steueramt 1 zu Staßfurt hat dadurch aufgehört, Zucker- 
steuerstelle zu sein. - 
JmBezirkedesHauptsteueramtsMagdeburgIistdieZuckerfabrikzuAckendorfvonderselb- 
ständigen Zuckersteuerstelle zu Nordgermersleben abgezweigt und derjenigen in Eichenbarleben zu- 
getheilt worden. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa ist die selbständige Zuckersteuerstelle in Zduny auf- 
gehoben und die derselben unterstellte Zuckerfabrik in Zduny der neuerrichteten mit dem Steueramt I zu 
Krotoschin verbundenen Zuckersteuerstelle zugewiesen worden. 
Dem Salzsteueramt I zu Liebenhalle im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim ist die 
ihm zunächst bis 1. Oktober d. J. beigelegte Befugniß zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem 
Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird, ohne Zeitbeschränkung 
weiter belassen worden. 
Zu Halle a. S. ist eine Zollabfertigungsstelle errichtet worden, welche die Bezeichnung „König- 
liches Hauptsteueramt in Halle a. S., Zollabfertigungsstelle an der wilden Saale“ führt. Der Ab- 
fertigungsstelle sind folgende Befugnisse beigelegt worden: · 
1.zurAusfertigungundEkledigungvonBegleItscheinenlundllauchüberinländifches 
Salz und von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Taback; 
2. zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr: 
a) Waaren--Ein= und Ausgang (55. 63 und 66 bis 71 V. Z. G.), 
b) Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65 V. Z.G.), 
c) Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 V. Z. G. und 
§. 27 des Eisenbahnzollregulatiovs) und 
d) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter; 
3. zur Abfertigung von Leinengarnen der Nummern 223 und b des Zolltarifs zu andern als 
den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern und 
4. zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Brannt- 
weins und Tabacks und der ausgehenden nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen 
Gegenstände, für welche die Salzabgabenvergütung beansprucht wird, sowie zur Abfertigung 
des mit dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschüssen ausgehenden oder nieder- 
zulegenden Zuckers nach §. 110 b und c der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuer- 
gesetz vom 27. Mai 1896. 
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