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Es ist ertheilt worden:
Dem Hauptsteueramte zu Burg die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit-
scheinen I über Glacéleder der Tarifnummer 21b;
dem Steueramt I zu Ems im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II und zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen 1 ausschließlich
der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter;
dem Nebenzollamt 1 zu Prostken im Bezirke des Hauptzollamts zu Prostken die unbeschränkte
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Reisegeräth von Auswanderern. ·
Im Königreiche Bayern.
Zu Ansbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Nürnberg und zu Straubing im Bezirke des
Hauptzollamts zu Landshut sind Nebenzollämter errichtet, mit denen die dortigen Aufschlag-Einnehmereien
vereinigt worden sind.
Den Nebenzollämtern Ansbach und Straubing ist die Befugniß zur Ausfertigung und Er-
ledigung von Begleitscheinen I und II mit Einschluß der Abfertigung der unter gosenbohmwagenverschuß
eingehenden Begleitscheingüter beigelegt worden und dem Nebenzollamte Straubing außerdem noch das
beschränkte Niederlagerecht nach Maßgabe des §. 105 des Vereinsgollgesetzes ertheilt.
Im Königreiche Sachsen.
Das Steueramt zu Hainichen und das Untersteueramt zu Mittweida, bisher dem Hauptsteuer-
amte zu Freiberg untergeordnet, sind dem Hauptsteueramte zu Chemnitz,
das Untersteueramt zu Olbernhau und das Nebenzollamt II zu Grünthal, bisher dem Haupt-
zollamt Annaberg untergeordnet, dem Hauptsteueramte zu Freiberg,
die Steuerämter zu Döbeln und zu Waldheim sovwie die Zuckersteuerstelle in Döbeln, bisher
dem Hauptsteueramte zu Freiberg untergeordnet, dem Hauptsteueramte zu Grimma und
die Steuerrezeptur Mügeln, bisher dem Hauptsteueramte zu Grimma untergeordnet, dem Haupt-
steueramte zu Meißen unterstellt worden.
Dem Steueramte zu Döbeln im Bezirke des Hauptsteueramts zu Grimma ist die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Baumwollensamenöl in Fässern, welches für den Seifenfabrikanten
H. O. Schmidt daselbst eingeht, und dem Nebenzollamt! zu Sebnitz im Bezirke des Hauptzollamts zu
Schandau die Befugniß zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter
beigelegt worden.
Im Königreiche Württemberg.
Zu Degerloch, Möhringen, Plieningen, Hohenheim, Echterdingen und Bernhausen
im Bezirke des Kameralamts zu Stuttgart sowie zu Neuhausen a. F. im Bezirke des Kameralamts zu
Eßlingen sind Grenzsteuerämter mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier,
Branntwein, Wein und geschrotenes Malz errichtet worden.
Im Großherzogthume Baden.
Die bisher zum Bezirke des Hauptzollamts zu Mannheim gehörigen Steuer-Einnehmereien zu
Edingen, Feudenheim, Großsachsen, Heddesheim, Hemsbach, Hockenheim, Hohensachsen, Ilvesheim, Käfer-
thal, Ladenburg, Laudenbach, Leutershausen, Lützelsachsen, Mannheim 1, II und 1IV, Neckarau, Neckar-
hausen, Oberflockenbach, Rippenweier, Ritschweier, Sandhofen, Schriesheim, Schwetzingen, Sulzbach,
Ursenbach und Wallstadt sind dem Hauptsteueramte zu Mannheim unterstellt worden.
Im Großherzogthume Hessen.
Die Uebergangsstellen zu Mainflingen und zu Monsheim im Bezirke des Hauptsteueramts
zu Offenbach bezw. Worms sind aufgehoben worden.
Im Großherzogthume Mecklenburg-Schwerin.
Das Nebenzollamt ! zu Wismar ist in ein Hauptzollamt umgewandelt worden und es sind
auf letzteres alle Befugnisse des bisherigen Nebenzollamts übergegangen. Außerdem ist dem neu