Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Z. Zoll= und Steuer--Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. d. M. die nachstehende Aenderung der Ausführungs- 
bestimmungen zu dem Gesetze vom 22. April 1892, betreffend die Vergütung des Kakaozolls bei der Aus- 
fuhr von Kakaowaaren, (Central-Blatt 1896 S. 378) beschlossen: 
1. Im §. 1 Absatz 2 unter a letzter Satz ist statt „Alkalien bis zu 3 Prozent“ zu setzen „bis zu 
3 Prozent bei der Herstellung zugesetzte Alkalien.“ 
2. Im §. 9 Absatz 4 erhält die Ziffer 5 folgende Fassung: 
„5. den Aschengehalt; dieser darf bei pulverförmigem Kakao 9,5 Prozent und bei Kakao- 
masse in Teig= oder sonstiger Form 4,5 Prozent nicht übersteigen; die Asche ist darauf 
zu prüfen, ob fremde Mineralbestandtheile darin enthalten sind."“ 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lippstadt ist das Salzsteueramt I zu Salzkotten in ein 
Salzgsteueramt II und im Bezirke des Hauptzollamts zu Vreden das Nebenzollamt II zu Hemden in ein 
Nebenzollamt l umgewandelt worden. 
Die Steuerämter II zu Schwarza im Bezirke des Hauptsteueramts zu Erfurt und zu Wansen 
im Bezirke des Hauptsteueramts Breslau l, sowie das Nebenzollamt ll zu Hartmannsdorf im Bezirke 
des Hauptsteueramts zu Görlitz sind aufgehoben worden. 
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Swinemünde ist in Greifenberg i. P. eine Zuckerfabrik eröffnet 
und die für diese Fabrik zuständige, neu errichtele Zuckersteuerstelle mit dem Steueramt I zu Greifen- 
berg i. P. verbunden worden. « 
Zu Neumark im Bezirke des Hauptsteueramts zu Strasburg i. Westpr. ist ein Steueramt J 
errichtet und demselben die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II, von Salzbegleitscheinen I 
und ll sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und II ertheilt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
der Zollabfertigungsstelle zu Beuthen O. S. im Bezirke des Hauptzollamts zu Myslowitz die 
Befugniß zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen lI, 
dem Steueramt 1 zu Grünberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über eingestampfte Weintrauben und 
den Steuerämtern 1 zu Caub und Rüdesheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich 
die Befugniß zur Abfertigung des mit Uebergangsschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Bieres. 
Im Königreiche Bayern. 
Zu Deggendorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwiesel ist ein Nebenzollamt errichtet, mit dem 
die dortige Aufschlag-Einnehmerei vereinigt worden ist. Das gedachte Nebenzollamt hat die Befugniß 
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und ll mit Einschluß der Abfertigung der unter 
Schiffsraum= und Eisenbahnwagen-Verschluß eingehenden Begleitscheingüter, sowie die Befugniß zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen erhalten. Außerdem ist demselben das beschränkle 
Niederlagerecht nach Maßgabe des §F. 105 des Vereinsgzollgesetzes ertheilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
In der als Zweiganstalt der „Bremer Chemischen Fabrik“ in Hude neu errichteten Petroleum- 
Destilliranstalt zu Neukirchen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist eine Zollabfertigungsstelle 
für die in der Anstalt erforderlich werdenden Abfertigungen mit der Befugniß zur Ausfertigung und Er- 
ledigung von Begleitscheinen I und lI über Mineralöl einschließlich der Abfertigung von unter Eisenbahn- 
wagenverschluß eingehenden Mineralölen, sowie zur Erledignug von Begleitzetteln über Mineralöl er- 
richtet worden.
	        
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