Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

  
Bezeichnung der Stellen. 
— 35 — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung - 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
II. Königreich Bayern. 
A. Staatsministerium des Kgl. Haues und des Neuhern. 
1. Staatsministerium: 
* Boten, 
* Portier, 
* Heizer, 
*   Hausmeister. 
2. Geheimes Haus= und Staatsarchiv: 
*Bote. 
3. Verkehrsanstalten. 
a) Staatseisenbahnverwaltung, Bodensee- 
dampfschiffahrt und Ludwig-Donau- 
Main-Kanal: 
*Oberexpeditoren und 'Oberrevisoren, 
Oberbauführer, 
*Expeditoren und *Repvisoren, 
(Von dem Vortrag „Bauführer“ bis zum Vortrag 
„*Oberportiers“ inkl. keine Aenderung, sodann weiter): 
* Geldzähler und *Kassediener; 
*Werft- und *Hafenmeister, 
Hafenmeister bei dem Floß= und Ländehafen 
zu Aschaffenburg, 
*Kanalmeister, 
*Stations= und *Ländemeister, 
*Obersteuermänner, 
* Kondukteure, 
* Stationsmeister, 
* Packmeister, 
* Wagenwärter und *Wagenausfseher, 
2c. wie bisher.  
zur Hälfte. 
1 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
  
zu zwei Dritteln. 
Staatsministerium des Kgl. 
Hauses und des Aeußern. 
Staatsministerium des Kgl. 
Hauses und des Aeußern. 
Generaldirektion der Kgl. 
Staatseisenbahnen. 
„Generaldirektion der Kgl. 
Staatseisenbahnen. 
  
  
 
B. Staatsministerium der Justiz. 
1. Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
* Geheime Kanzlisten, 
*   Kanzleifunktionäre, 
 *  Boten. 
2. Oberstes Landesgericht: 
* Diener und Boten. 
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
  
 
Staatsministerium der Justiz. 
  
Staatsministerium der Justiz. 
C. Staatsministerium des Jnnern. 
1. Etat der allgemeinen inneren Verwaltung. 
a) Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
*   Kanzleifunktionäre, 
* Boten und Diener (Portier= und Heizer); 
zu einem Drittel. 
[Staatsministerium des In- 
nern.