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Altersgrenze,Bezeichnung der Behäörde,
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der er Sieken, we he vorzug anwärter #in den Vakanzanmeldungen, Bemerkungen.
Eisen bahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden
« zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
2. Mühlhausen-Ebelebener Eisen. Wie zu 1. 40 Jahre. Vorstand der Eisenbahngesell.Wie zu 1.
bahn (für die sachsen-coburg- schaft Mühlhausen-Ebeleben
und gothaische Strecke). zu Mühlhausen i. Thür.
3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Expeditionsdiätar, Schaffner,35 Betriebsverwaltung Thürin-
1. Dessau-Wörlitzer Eisenbahn.
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn.
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
1. Arnstadt—Ichtershausener Eisen-
bahn.
2. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn.
. Ilmenau-Großbreitenbacher
Eisenbahn.
. Mühlhausen-Ebelebener Eisen-
bahn (für die schwarzburgsonders-
hausensche Strecke).
Weichensteller, Bahnwärter.
XIV. Derzogthum Anhalt. .
SubalterniundUnter-bemitte-
WiezuL
Weichensteller,
Schaffner,
Bahnwärter.
Weichensteller, Schaffner.
Stationsdiätar,
steller, Schaffner.
Subaltern- und Unterbeamte.
Weichen-
Eine Alters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
Eine Alters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
40 Jahre.
40
40
40
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Betriebsverwaltung der
Dessau-Wörlitzer Eisen-
bahn zu Dessau.
Vorstand der Gernrode-Harz-
geroder Eisenbahngesell-
schaft zu Ballenstedt.
l
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
zu Mühlhausen i. Thür.
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Müblhausen-Ebelebener Elsenbahn
(für dieschwarzburg-rudolstädtische
Strecke).
Subaltern- und Unterbeamte.
40 Jahre.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
zu Mühlhausen i. Thür.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst be-
stehenden oder noch
u erlassenden Be-
stimmungen sinn-
gemäß zur Anwen-
dung zu bringen.
Bei der Besetzung
sind bis zum Er-
lasse reichsgesetz-
licher Bestimmun-
en die für den
taatsdienst be-
stehenden eder
noch zu erlassenden
Vorschriften sinn-
gemäß zur Anwen-
dung zu bringen.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn--
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
sind dle für den
preußischen
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen c—
zur Anwendung
zu bringen.