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1.—
Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs.
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
–....
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
XVII. Fürstenthum Waldeck.
Rhene-Diemelthal Eisenbahn.
1.
80
3JN 9 G i.
. Stra
Subaltern- und Unterbeamte. 40 Jahre.
Volstand der Rhene-Diemel-
thal Eisenbahngesellschaft
zu Siegen.
XVIII. Freie und Dansestadt Lübeck.
Eutin - Lübecker Eisenbahn (be-
üglich des im lübeckischen Gebiete
stalionirten Personals).
Lübeck - Büchener Eisenbahn für
die Zweigbahn Lübeck- Trave-
münde.
Kaysersberger Thalbahn (Colmar--
Kaysersberg-Schnierlach).
Straßenbahn Colmar- Winzen-
heim.
Straßenbahn von Erstein (Rhein-
straße) nach Erstein (Reichseisen-
bahnhof).
. thraßenbahn Mülhausen-Ensis=
eim.
u. Straßenbahn Mülhausen . Ill.
zach -Wittenheim.
. Straßenbahn Mülhausen - Pfa-
statt.
Straßenbahn von Straßburg nach
Markolsheim mit Abzweigung von
Boofzheim nach Rheinau.
hendahn von Straßburg nach
Truchtersheim.
Stationsverwalter, Stations.
assistenten, Brückenwärter,
Weichensteller, Bahnwärter.
Bahnhofsvorsteher in Trave-
münde, Telegraphisten,
Weichensteller, Bahnwärter,
Schaffner, Nachtwächter.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
Direktion der Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
XIX. Elfas-Lothringen.
Unterbeamte, soweit die-
selben einer technischen Aus-
bildung nicht bedürfen.
Wie zu J.
Wie zu l.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu l.
40 Jahre.
40
40
40
40
40
40
10
Borstand der Kaysersberger
Thalbahn-Aktiengesellschaft
zu Colmar i. Els.
Straßburger Straßenbahn-
- zu Straßburg
i. Els.
Vorstand der Straßenbahn-
esellschaft Mülhausen-
Ensisheim-Wittenheim zu
Mülhausen i. Elfs.
Straßburger Straßenbahn.
Felellschaft zu Straßburg
i. Els.
———— — —— —
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatseifenbahn-
dienst in dieser
Beziehun Hür-
tigen Vochehr ften
zur Anwendung
zu bringen.
Nach einer Verein-
barung mit der
Großherzoglich
oldenburgischen
Regierung vom
Oktober 1884 sind
die nebenverzeich-
neten Stellen in
eine Bekannt-
machung des
Großhergoglich
oldenburgischen
Staatsministeri-
ums mit aufge-
nommen, undzwar
mit dem Zusatze:
zu zwel Dritt-
theilen den Mi-
litäranwärtern
vorbehalten.