27. Allgemein:
Backmeister,
Druckergehülfen,
Futtermeister,
Gärtner,
Küster,
Kustoden,
Maschinenaufseher und Heizer,
Maschinisten,
Mühlenmeister,
Oberdrucker,
Packmeister,
Röhrmeister,
Tafeldecker,
Todtengräber,
Waschmeister,
Werkmeister.
Ferner wird der durch Bekanntmachung vom 19. September 1894 (Central-Blatt S. 414) ver-
öffentlichte, auf die „Marineverwaltung“ bezügliche Abschnitt III an den betreffenden Stellen in nach-
stehennder Weise ergänzt:
III. Marineverwaltung.*)
Rendanten
x Kontroleure bei den Bekleidungsämtern, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen Deck-
x Assistenten
x Rendanten offizieren oder ausnahmsweise
x Kontroleure bei den Verpflegungsämtern, aus Beamten der Marine ergänzt werden.
x Assistenten
20.
x Maschinisten, x Untermaschinisten (für Gar-
nisonanstalten), soweit sie nicht aus anstellungs-
x Untermaschinist beim Artilleriedepot berechtigten ehemaligen Deck-
Friedrichsort, offizieren ergänzt werden.
Küster,
2c.
Berlin, den 7. Januar 1898.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
*) Die mit einem X bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren
des Landheeres zu berücksichtigen sind.