Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

27. Allgemein: 
Backmeister, 
Druckergehülfen, 
Futtermeister, 
Gärtner, 
Küster, 
Kustoden, 
Maschinenaufseher und Heizer, 
Maschinisten, 
Mühlenmeister, 
Oberdrucker, 
Packmeister, 
Röhrmeister, 
Tafeldecker, 
Todtengräber, 
Waschmeister, 
Werkmeister. 
Ferner wird der durch Bekanntmachung vom 19. September 1894 (Central-Blatt S. 414) ver- 
öffentlichte, auf die „Marineverwaltung“ bezügliche Abschnitt III an den betreffenden Stellen in nach- 
stehennder Weise ergänzt: 
  
  
III. Marineverwaltung.*) 
Rendanten    
x Kontroleure bei den Bekleidungsämtern, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen Deck- 
x Assistenten     
x Rendanten offizieren oder ausnahmsweise 
x Kontroleure bei den Verpflegungsämtern, aus Beamten der Marine ergänzt werden. 
x Assistenten 
20. 
x Maschinisten, x Untermaschinisten (für Gar- 
nisonanstalten), soweit sie nicht aus anstellungs- 
x Untermaschinist beim Artilleriedepot berechtigten ehemaligen Deck- 
Friedrichsort, offizieren ergänzt werden. 
Küster, 
2c. 
Berlin, den 7. Januar 1898. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
*) Die mit einem X bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren 
des Landheeres zu berücksichtigen sind.