Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

— 129 — 
4. Zoll- und Steuer- Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. April 1899 folgenden Beschluß gefaßt: 
1. Im §. 26 der Anlage D der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz erhält die 
Ziffer 2 folgende Faßng: 
„Die Denaturirung ist durch Vermischung des Zuckers in gemahlenem Zustande mit 
Oelkuchenmehl, Fleischfuttermehl, Fischfuttermehl oder Fischguano in einer Menge von 
mindestens 20, oder mit Reisfuttermehl in einer Menge von mindestens 30 vom Hundert 
des Nettogewichts des Zuckers zu bewirken. 
Von der Vermahlung des Zuckers kann im Bedürfnißfalle mit Genehmigung des 
Hauptamts abgesehen werden. Die Direktivbehörden sind ermächtigt, in besonderen 
Fällen weitere Ausnahmen zuzulassen.“ 
2. Die Bestimmungen in Ziffer 4 Abs. 2 sowie in den Ziffern 5, 7 und 8 a. a. O. werden 
aufgehoben. 
Berlin, den 1. Mai 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Austrage v. Koerner. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Zu Lauterbach a. Rügen ist im Bezirke des Hauptzollamts zu Stralsund ein Nebenzollamt II 
mit folgenden Befugnissen errichtet worden: 
zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen ! und ll über Getreide, zur Erledigung von 
Begleitscheinen ! und ll über inländisches Salz und zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem 
Anspruch auf Erlheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird. 
Das zu demselben Hauptamtsbezirke gehörige Steueramt II zu Bergen a. Rügen sowie das 
Steueramt li zu Szittkehmen im Bezirke des Hauptzollamts zu Eydtkuhnen ist aufgehoben worden. 
Zu Torgau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Mühlberg ist ein Steueramt I1 unter der 
Bezeichnung „Steueramt l am Hafen zu Torgau“ mit folgenden Abfertigungs-Befugnissen errichtet worden: 
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und Il über zollpflichtige Waaren, Ausfertigung 
von Begleitscheinen ! und II über inländisches Salz, Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 
I1 und II über inländischen Zucker, Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II und Erledigung von 
Versendungsscheinen I über inländischen Taback, Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 
1 und ll über inländischen Branntwein, Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien 
Verkehrs, Abfertigung von Getreide, das mit dem Anspruch auf Erheilung von Einfuhrscheinen zur 
Ausfuhr angemeldet wird, Abfertigungen im Eisenbahnverkehr, und z 
a) Waareneingang mittelst Ladungsverzeichnisses (88. 66 —8 -* des Vereinszollgesetzes), 
b) Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (5. 65 des Vereins- 
zollgesetzes), 
c) Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Veeschlußverletungen (X. 56 des Vereins- 
gollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs) und 
4) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter, 
Abfertigung von baumwollenen Garnen der Nummer 2 1, 2 und 3 des Zolltarifs, von Leinengarnen 
der Nummer 22 und b des Zolltarifs und von Wollenwaaren der Nummer 41 .5 und 6 des Zoll- 
tarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifnummern sowie von Wollengarn als 
hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 Centimeter Länge zu den Zollsätzen der Nummer 41t6.2 des 
Zolltariss, Abfertigung des mit dem Anspruch auf Gewährung von Aussuhrzuschüssen ausgehenden oder 
niederzulegenden Zuckers nach §. 110b und c der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze, Ab- 
fertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und Abfertigung des mit dem 
Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Rohtabacks, der entrippten Blätter und Tabackfabrikate. 
25“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.