Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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8  8.  Das  Anmeldungsbuch  B  wird  nach  dem  den  Ausführungsbestimmungen
beigefügten  Muster  40  a  geführt.  In  dieses  Muster  sowie  in  Muster  39a  sind  je
in  der  Überschrift  zu  Spalte  6  in  Klammern  die  Worte  „Sitz,  Niederlassung“  einzufügen.


§  9.  (1)  Den  Gemeinden  werden  die  von  ihnen  benötigten  Vordrucke  29a,
29bb,  29c,  29d,  39a,  40  a  unentgeltlich  von  den  Hauptzollämtern  geliefert.

(2)  Städten  mit  mehr  als  20  000  Einwohnern  wird  auf  ihren  Wunsch  die  eigene
Beschaffung  dieser  Vordrucke  überlassen.  Der  ihnen  dadurch  erwachsende  Aufwand
wird  aus  der  Staatskasse  bis  zu  den  Einheitssätzen  vergütet,  die  sich  für  die  von
der  Verwaltung  der  indirekten  Abgaben  auf  das  betreffende  Jahr  selbst  beschafften
Vordrucke  berechnen.

Dresden,  am  30.  September  1916.

Finanzministerium.

v.  Seydewitz.
Zippert.

Muster  29bb
(Zur  Verordnung  vom  30.  9.  16  Ni1.)

WBekanntmachung,

betreffend  die  Entrichtung  des  Warenumsatzstempels
für  das  Kalenderjahr  19

Auf  Grund  des  §  161  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze
werden  die  zur  Entrichtung  der  Abgabe  vom  Warenumsatze  verpflichteten  gewerbetreibenden
  Personen  und  Gesellschaften  aufgefordert,)  den  steuerpflichtigen  Jahresbetrag
  ihres  Warenumsatzes  für  das  Kalenderjahr  19  bis  spätestens  zum  Ende
des  Monats  Januar  19.  der  zuständigen  Steuerstelle  schriftlich  oder  mündlich  anzumelden
  und  die  Abgabe  gleichzeitig  mit  der  Anmeldung  einzuzahlen.

Die  zuständigen  Steuerstellen  sind:

a)  je  für  den  Bezirk  ihrer  Gemeinde  die  Stadträte  der  Städte  mit  der  Re- 



.)In  der  Bekanntmachung  für  das  Steuerjahr  1916  haben  die  folgenden  Worte  bis  „Kalenderjahr
  19.  .“  zu  lauten:  „den  gesamten  steuerpflichtigen  Betrag  ihres  Warenumsatzes  im  Kalenderjahr

  1916  sowie  den  steuerpflichtigen  Betrag  ihres  Warenumsatzes  im  vierten  Viertel  des
Kalenderjahres  1916“.

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