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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
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Dnu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
XXVII. Jahrgaug. Beriin, Frtag, den 21. dili 1800. a 30.
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——0 — 1 2, Hellhet ersert Ausweisung von Ausländern aus dem
Vornahme von Civilstands-Akten Sei eichsgeblett
1. Koufulat Wesen.
Nachdem die Konsularbehörde des Reichs in Stockholm in ein General-Konsulat umgewandelt worden
ist, haben Seine Majestät der Kaiser den bisherigen Konsul von Krencki in Stockholm Namens des
Reichs zum General-Konful daselbst zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Mc. Callum Grant zum
Konsul in Halifax (Neu-Schottland) zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Paul Minck zum Vize-Konsul
in Beira (Portugiesisch Ost-Afrika) zu ernennen geruht.
Von dem Kaiserlichen General-Konsul in Constantinopel ist der Sektionsingenieur F. Hafner in
Dedeagatsch zum Konsular-Agenten daselbst bestellt worden.
Der Kaiserliche Konsul in Aux Cayes (Hayti) hat den Kaufmann Carl Seidel zum Konsular-Agenten
in Aquin bestellt.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourenco Marques, Vize-Konsul Grafen von Harden-
berg, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter
deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
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