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Aulage D.
FPlaggenzengnih.
Es wird hierdurch bezeugt, daß das im Jahrer in änaus
............................................................ neuer-baute Schiff» «
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befindet.
Hiernach besitzt das vorgenannte Schiff, als dessen Heimathshafen ,.......................................
angegeben ist, auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht zur
Führung der deutschen Reichsflagge.
Hierüber wird das gegenwärtige Zeugniß ertheilt, welches nur für die Dauer der Ueberführung
nach .Gültigkeit hat.
, den 1.
(Siegel, Firma und Unterschrift des Registergerichts.)
*) Name des Bundesstaats.
*) Name des Ortes und gegebenenfalls auch des Bundesstaats oder Schutzgebiets.