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Trennung nicht, so wird bei der Berechnung der Prämie die höchste in Betracht kommende Gefahrenklasse
zur Anwendung gebracht. Auf Versicherungen gemäß §. 29 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes findet
diese Bestimmung keine Anwendung.
Festgesetzt gemäß §. 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversiherung der bei Bauten beschäf-
tigten Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 287)
Berlin, den 11. November 1899.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Gaebel.
Zoll= und Steuer Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Okklober 1899 die nachfolgenden Abänderungen der
Bestimmungen über die Bewilligung von Theilungslagern an die Kaiserlichen Marineverpflegungsämter
(Central-Blatt 1889 S. 410) beschlossen:
1. In Zeile 2 des Einganges wird das Wort „Versorgung“ durch das Wort „Ausrüstung“
ersetzt; ebendaselbst ist hinter dem Worte „Verpflegungsartikel“ einzuschalten: „sowie mit
Mineralölen und gollpflichtigen Rückständen von solchen zur Schiffskesselheizung“.
In Ziffer 1 erste Zeile ist hinter dem Worte „Verpflegungsartikel“ einzuschalten: „ferner
Mineralöle und gollpflichtige Rückstände von solchen zur Schiffskesselheizung“. Die Worte
wohne Rücksicht auf den Abgabensatz“ sind vor die Worte „alle zollpflichtigen Verpflegungs-
artikel“ zu setzen.
.In Ziffer 2 zweiter Absatz zweite Zeile wird der Ausdruck „Verpflegungsartikel“ ersetzt durch
„Gegenstände der unter 1 gedachten Art“.
. Im Muster B sind im Vorduucke der Bescheinigung zu a die Worte „Verpflegungsartikel zur
Verpflegung der Besatzung“ zu ersetzen durch „Waaren zur Ausrüstung“.
Berlin, den 14. November 1899.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Koerner.
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5. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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" Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die deatm
S 1 Ausweisung
der Bestrafung. Ausweisungs=
J der Ausgewiesenen. frasung beschlosen hat. m—
I. 2. 1 8. 4 b. 6.
Auf Grunb des 8. 362 des Strafgesetzbuchs.
Königlich bayerisches Be-16. Oktober
zirksamt Wegscheid, d. J.
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Franz Atmüller,
Müller,
2. Reymond Coumes
Stellmacher,
Königlich preußischer 14. September
Regierungs-Präsident d. J.
zu Magdeburg,