Alteragrenze. rnelchn der Behörde,
eich bis zu welcher un welche die Bewerbun en
Bezelchnung der St Sen neihe voriugs. ilitär. zu richten sind, soweit ulch
der er Siellen, welche vor zug anwärter in den MW ele ei n Bemerkungen.
E i "q weise mit Militäranwärternberücksichtigt ander zasstelungsbehör en
senbahn. zu befetzen find. wückich hezeichnet
müssen
3. Halberstadt-Blankenburger Eisen. Büreandiätare, Kanzlisten, a) Für die Direktion der Halberstadt-se nack beendeter
bahn. Expeditiens= Strecke Lan.]Blankenburger Eisenbahn.Podieneia
diätare. — enstein- gelenichal, zu Blankenun Eiel.
Expeditions. 273 erenburg: burg a. H. len angestellten
assistenten, 9 2 35 Jahre. Militöramwörter
Stations. E) Für die ender vn.
assistenten, — G Strecke Hal- ung bezw. na
lx Bürecau.#erstadt- niede eel
oten, Portiers, Nacht.]Blankenburg ung gleich den
henn Bremser und! Tanne: Lioilanwärtemn.
Schmierer, Schaffner44 Jahre. mirh o
Rangirer und Koxrler n Dienfistellen
Bahnwärter, Weichen- zut —
wärter Mängt Al,
Eilen ahnsekre-
t,
im Slations.
dienst: als
Stations
waller und Sta-
bonsporsteherd.
dienst: " als
Sgbrer. und
a ei .
4. Nordhausen-Wernsgeroder Eisen. Subaltern- und Unterbeamte. 40 Jahre. Direktion der Nordhausen- Bei der Besehun
bahn. Wernigeroder Eisenbahn. 5n
gesellschaft in Nordhausen.
dieust in di
Bezlehung, insbe-
ondere btʒzẽ
der Ermilslelung
der ilitäran.
wärterbestehenden
und noch ergeben
den Vorschriften
- zu
XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Feldabahn.
Expedient, Expeditions-
gehülfe.
40 Jahre.
Betriebsverwaltung der Felda-
bahn zu Dermbach.
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Eisenberg-Crossener Eisenbahn.
XIII
I. Amstadt-Ichtershausener
bahn.
Untere Betriebsbeamte, mit
Ausnahme der einer tech-
nischen Vorbildung be-
dürfenden.
Subaltern, und Unterbeamte.
35 Jahre.
40 Jahre.
Vorstand der Eisenberf
Crossener Eisenbahngesell-
schaft zu Eisenberg
Altenburg.
in
ulHerzogthum Sachsen-GToburg und Gotha.
Eisen-
Betriebsverwaltung Thürin.
Accher Nebenbahnen zu
eimar.
n|
Der Gelrieh. dieser
Bahn ist verpa-
tet; es anwe daher
Unstellun
eines Beamten nur
für die Dauer der
dis zum 31. März
1905 laufenden
Pachtzeit gewähr-
leistet werden.
Bei der csthung
sind die für de
reußische
Staatseisenbahn-
t in dieser
Beziehung gülti-
g X— I
zur Larsch
zu