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7. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Die Ottspolizeibehörden, nämlich
im Domanium: die Aemter,
auf den ritterschafllichen Gütern: die Gutsobrigkeiten,
im Gebiete der Städte: die Magistrate und die städtischen Polizeibehörden sowie
im Gebiete der drei Landesklöster: die Klosterämter.
8. Großherzogthum Sachsen.
Die Bezirksdirektoren,
die Gemeindevorstände von Jena und Ilmenau,
der Gemeindevorstand zu Blankenhain für Personen, die in dem Carl Friedrich-Hospitale daselbst verftorben
sind und auswärts beerdigt werden sollen.
9. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz.
a) Im Herzogthume Strelitz
Die Aemier,
die Gutsobrigkeiten,
die Magistrate.
b) Im Fürstenthume Rageburg:
Die Landvoigtei,
die Gutsherrschaften.
10. Großherzogthum Oldenburg.
a)Im Herzogthum Oldenburg und im Fürstenthume Lübeck:
Die Gemeindevorstände,
die Stadtmagistrate.
b) Im Fürstenthume Birkenfeld:
Die Bürgermeister.
11. Herzogthum Braunschweig.
Die Kreisdirektionen,
die Polizeidirektion zu Braunschweig,
die Stadt-Polizeibehörden zu Blankenburg o. Harz, Eschershausen, Gandersheim, Bad Harzburg, Hassel-
felde, Helmstedt, Holzminden, Königslutter, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtolden-
dorf, Wolfenbüttel.
12. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Die Landräthe sowie
für die im 8. 42 der Eisenbahn-Verkehrsordnung unter Abs. 8 erwähnten Leichentransporte die Direktion
des Zuchthauses zu Maßfeld.
13. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Die Landrathsämter,
die Stadträthe.
14. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
a) Im Herzogthume Coburg:
Das Landrathsamt zu Coburg,
die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Nodach,
der#Stadtrath zu Königsberg in Franken.
b) Im Herzogthume Gotha:
Die Landrathsämter,
die Stadträthe zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen.