Einrichtung des Wörterbuchs.
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Zwei oder mehrere verschiedene Formen, die in gleicher Schrift nebeneinander
stehen, sind gleichberechtigt, z. B. Rdebar, Rdebür.
Die Verweisung von einer Form auf eine andere bedeutet, daß die
erstere nur zulässig, die zweite vorzuziehen ist, z. B. fiüllfe; 1. m#re, d. h.
die Schreibung fülfe ist vorzuziehen.
Wenn bei einem andern Worte weitere Angaben, die auch auf das
Schlagwort Anwendung finden, gesucht werden sollen, steht: »val.«, z. B.
untersetzen; ogl. letzen, d. h. die betreffenden Flexionsformen sind bei
letzen zu finden; zehntel; ogl. fünktel, d. h. bei fünftel sind mehrere Beispiele
wegen des etwaigen Groß= oder Kleinschreibens gegeben. Auch sonst
ist durch »vgl.« oder »s.« nicht selten auf Artikel verwiesen, um auf ähnliche
Erscheinungen aufmerksam zu machen, z. B. Solweide; ogl. rindwurm.
Um dieselbe Erklärung nicht zweimal zu geben, ist bei gleichberechtigten
Formen durch #s. d.z von der einen auf die andere verwiesen, z. B.
Krümmer, Krimmer; i. a.
Steht vor einer Schreibung das Zeichen = , so bedeutet das, daß
diese Schreibung in gelehrten Werken, die sich nur an die Fachmänner
wenden, üblich ist, während die zweite, auf die verwiesen wird, in der
Sprache des täglichen Lebens zur Anwendung kommt. So bedeutet z. B.
ꝰAcetylen; i. Kzetplen: in fachmännischen gelehrten Werken schreibt man
zwar Krcetylien, aber sonst Kzetyien.
Was in eckige Klammern Veingeschlossen ist, kann beliebig gesetzt oder
weggelassen werden, z. B. Kemlselnate, d. h. Kemnate oder Kemenate
sind gleich richtig. Über lels im Genitiv vgl. S. XIX, 3. 14.
Horizontaler Strich vertritt das Schlagwort buchstäblich, z. B. Kehle,
die; -, —, b. h. gen. der Kehle, DM. die Kehlen; wird das Schlagwort bei
der Flexion geändert, so ist es entweder vollständig (mit der betreffenden
Veränderung) wiedergegeben, oder der veränderte Schlußteil desselben
mit vorhergehenden zwei Punkten, die den unveränderten Teil ausdrücken,
z. B. Gelang, der; els, Jänge, b.h. gen. des Gelanglels, M. die Geldnge.
Das Verzeichnis der Abkürzungen s. S. XXIV.