* *
**
* S
5
**
□G
– 37 —
Ueber die Ausstellung und Berichtigung der Rekrutirungsstammrollen siehe §§. 45 und 46.
Ueber die Einreichung der Rekrutirungsstammrollen u. s. w. an die Eivilvorsitzenden der Ersatz-
kommissionen siehe 8. 46, 11.
Ueber die Aufstellung der alphabelischen Liste den laufenden Jahres und die Berichtigung der
alphabetischen Listen der beiden Vorjahre siehe §. 4
Ueber die Aufstellung und Berichtigung der esinteuiben siehe §. 4
Insoweit die ständigen Mitlglieder der Ersatzkommission Hülfslisten ihren Gebrauch erforderlich
erachten, lassen sie dieselben durch ihr Büreaupersonal anfertigen (§. 44, 5).
8. 58.
Vorbereitungseingaben.
. Um Militärpflichtige, die anderwärts geloost haben, beim Musterungsgeschäft einrangiren zu können
(§. 66), ist die Kenntniß der Abschlußnummer erforderlich.
Ueber die Bedeutung der Abschlußnummer siehe §. 66, 5.
Die Abschlußnummer wird für jeden Aushebungsbehir zum 1. Februar jedes Jahres durch die
Ober-Ersatzkommission festgestellt.
Nach Feststellung der Abschlußnummern sind dieselben ogleich mit den bei der Loosung gezogenen
höchsten Nummern durch die Infante den Generalkommandos, in Hessen dem Muster §.
Dioisionskommando und durch diese dem preußischen Kriegsministerium nach Muster 8 zum 1. März S. 1
anzuzeigen. 135 de
Für die Königreiche Bayern, Sachsen und Würtlemberg lassen die betreffenden Kriegsministerien aldh.
dem preußischen Kriegsministerium zu dem angegebenen Zeitpunkte gleichfalls eine derartige Uebersicht
zugehen.
Letzteres stellt eine Uebersicht für sämmtliche Aushebungsbezirke des Deutschen Reichs auf und
macht dieselbe allen Ersatzbehörden bekannt.
Zum 15. März jedes Jahres reichen die Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen der Ober-Ersatz-
kommission (zu Händen des Militärvorsitzenden) eine namentliche Nachweisung der aus ihren Aus-
hebungsbezitken im vorhergehenden Kalenderjahre freiwillig eingetretenen Mannschaften ein.“)
In denjenigen Aushebungsbezirken, in welchen Militärpflichtige der seemännischen und halb-
seemännischen Bevölkerung dese fügen die Civilvorsitzenden eine summarische Nachweisung der- —
selben nach Muster 9 bei (§. 52, 2).
Der Mililärvorsitzende der Ober-Ersatzkommission läßt die unter Ziffer 4 bezeichneten Nachweisungen
worhandenen
für den Infanterie-Brigadebezirk summarisch nach Muster 9 und 10 zusammenstellen und reicht die= #uui
selben zum 1. April dem Generalkommando,““) in Hessen dem Divisionskommando, ein. aoen
Nachdem diese Nachweisungen für die Ersatzbezirke zusammengestellt sind, werden sie bis zum 4 o,
15. April an das Königlich preußische Kriegsministerium eingereicht.
ni de
Muß.
g 56. *
Vorbereitung der Musterungsreise. thnn
Zur Vorbereitung der Musterungsreise gehört: *
a) die Feststeltung des Reiseplans,
b) die Berufung des Musterungspersonass.
c) die Beorderung der Militärpflichtigen zur Musterung.
*) Abgesehen von den im §. 86,4 vorgesehenen Fällen sind in diese Nachweisung nur diejenigen freiwillig ein-
getretenen Mannschaften aufzunehmen, denen die betreffenden Civilvorsitzenden den Meldeschein (T. 84,2) ertheilt haben,
und diejenigen Einjährig-Freiwilligen, deren Zurückstellung (E. 93,2, 3 und e) sie vermittelt haben bezw. über deren Ein-
stellung ihnen, sofern eine Zurückstellung überhaupt noch icht verfügt war, von den betreffenden Truppen-(Marine-#theilen
Mittheilung gemacht worden ist.
**) In Würltemberg dem Ober-Rekrutirungsrathe.