Full text : Unsere Reichsverfassung und deutsche Landesverfassungen.

120  V.  Abschn.  Organ.  d.  monarch.  Staaten.  2.  Kap.  Landtag.

III.  Wahlverfahren.  Die  Wahl  ist  entweder  eine
direkte  oder  eine  indirekte;  bei  der  ersteren  bezeichnen
die  Wähler  selbst  den  zu  wählenden  Abgeordneten;  bei  der
letzteren  wählen  die  Wähler  (hier  Urwähler  genannt)
sogenannte  Wahlmänner,  die  ihrerseits  den  Abgeordneten
zu  wählen  haben.  Direkte  Wahl  besteht  z.  B.  in  Württemberg
  und  Baden,  indirekte  z.  B.  in  Preußen,  Bayern,
Sachsen  und  Hessen.

Klassenwahlen,  d.  h.  eine  Einteilung  der  Wähler
nach  Steuerklassen  haben  z.  B.  Preußen  und  Sachsen  und
zwar  je  3  Klassen;  jede  Klasse  wählt  ½  der  zu  wählenden
Wahlmänner.  In  Preußen  werden  nach  dem  Gesetz  vom  29.
Juni  1893  die  Wähler  in  jedem  Urwahlbezirk  nach  den
von  ihnen  zu  entrichtenden  direkten  Staats=  und  Kommunalsteuern
  derart  in  3  Abteilungen  geteilt,  daß  auf  jede  Abteilung
  ½  der  Gesamtsumme  der  Steuerbeträge  aller  Urwähler
  fällt.  Für  jede  nicht  zur  Staatseinkommensteuer
veranlagte  Person  ist  ein  Betrag  von  3  Mark  anzusetzen;
diese  Wähler  wählen  in  der  3.  Abteilung.

Die  Abstimmung  ist  in  der  Regel  eine  geheime  durch
Stimmzettel;  hie  und  da  eine  öffentliche,  mündlich  zu
Protokoll  oder  durch  unterschriebene  Stimmzettel  (z.  B.  in
Preußen);  doch  gilt  dies  nur  von  der  Wahl  des  Abgeordneten
  selbst,  nicht  von  der  Wahl  der  Wahlmänner.

Die  Wahlen  erfolgen  regelmäßig  nach  absoluter.
Mehrheit;  es  gilt  also  nur  derjenige  als  gewählt,  welcher
mehr  Stimmen  hat  als  alle  übrigen  Kandidaten  zusammen.
Der  Gegensatz  ist  die  relative  Mehrheit;  hier  gilt  derjenige
  als  gewählt,  welcher  die  meisten  Stimmen  erhalten  hat.

Erlangt  in  der  ersten  Abstimmung  niemand  die  erforderliche
  Mehrheit,  so  findet  eine  weitere  Wahl  statt.
Die  Grundsätze  für  diese  weitere  Wahl  sind  nicht  überall
dieselben.  Häufig  findet  eine  Stichwahl  unter  denjenigen