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und wenn sechs, die aus andern Städten, als jene ersteren
Deputirten, genommen waren, noch hinzukamen, so hieß es
der große Ausschuß. ?) Gerade also eben dieselbe Anzahl
von Städtedeputirken, die bis jetzt noch in diesen Ausschüssen
geblieben ist, so sehr sich sonsi auch Zeiten und Umstände geändert
haben.
Unter allen zwölf Mirgliedern aber war kein Prälat und
kein Nitter. 5) Man blieb also genau dabei, wie der neue
Landesherr verlangt hatte. Aber sogar auch nicht einmal zu
der vom Kaiser übertragenen Mdministration des Kammerguts
wurde irgend einer der Prälaten zugelassen, 769) obschon der
Kaiser selbst gleich aufangs erklärt hatte, daß neben den
drei siädtischen Deputirten, und neben dem Rentmeister, den
er setzen wolle, auch ein Prälat mit dabei seyn müsse. )
») S. oben Anmerkung 25) Seite 31.
*x) Fast sollte man glauben, bei Errichkung des Ausschusses von
1554 sep es auch im ersten Plane gewesen, denselben bloß aus
Städtedeputirten zu komponiren, und keinen Prälaten dazu zu
nehmen. Dieß könnte die Idee noch mehr bestärken, daß man
1554 das zum Muster genommen, oder unter gewissen Modifikationen
gleichsam wieder eingeführt habe, was schon unter
der östreichischen Regierung gangbar gewesen war. Es hieß
nämlich 1554 im Antrag der Srände: „welch kleinen Ausschuß
wir aus sechs Städten mit sechs sondern
benennten Personen verordnen wollen.“ S. das
Schreiben des engern landschaftlichen Ansschusses an den Stuttgarter
Stadtmagistrat vom 9. Juli 1793.
x*x*) S. die Urkunde vom 2. Juni 1522 am angezogenen Orte bei
Sattler, wo bloß die drei Administratoren Ulrich Winzelhäuser
von- Stuttgart, Kilian Feßler vom Tübingen ulid Caspar Ryz
von Göppingen genannt werden. Eines Prälaten wird in der
ganzen Urkunde nicht gedacht.
4) Dieß erhellt nicht nur aus der schon oben angefübrten Instruktion
Karls V., sondern auch aus dem Etat der Ausgaben, der
4520 entworfen worden ist, wo es hiißt:
Spittler's sämmtliche Werke. XIII. Bb. 5