Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Dritter Band. (3)

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Es  gingen  zu  an  Deliriumkranken  männlichen  Geschlechts

1886:  1614  =  14,1%  des  Gesammtzugangs,  1889:  1113  =  9,/10%  des  Gesammtzugangs,
1887:  1  575  —  13.“  r*  1  *  1890:  1  260  —  9,8  11  n  *
1888:  1  084  —  90  —  —1  *  1891:  1  236  —  8,9  77  n  n

Während  also  die  Zahl  der  geisteskranken  Trinker  seit  1886  eine  deutliche  Abnahme
  zeigte,  ist  die  Zahl  der  Paralytiker  während  dieses  Zeitraums  nicht  unerheblich
gestiegen.

Unter  der  Bezeichnung  „nicht  geisteskrank“  wurden  während  der  Berichtszeit
1  108  Personen  verpflegt,  von  welchen  107  starben.  Es  sind  hierunter  hauptsichlich
solche  Verpflegte  zu  verstehen,  welche  den  Anstalten  zur  Beobachtung  ihres  Geisteszustandes
  überwiesen  waren.

Erblichkeit  als  Krankheitsursache  kam  verhältnißmäßig  am  häufigsten  bei
der  einfachen  Seelenstörung,  am  seltensten  beim  delirium  potatorum  zur  Wahrnehmung.
  Im  Ganzen  waren  von  den  während  der  3  Berichtsjahre  Verpflegten  durchschnittlich
  32,1  ⅝/  erblich  belastet.  Die  nachstehende  Uebersicht  zeigt,  daß  bei  allen  Krankheitsformen
  im  letzten  Jahre  des  Berichtszeitraums  erbliche  Belastung  vergleichsweise
häufiger  festgestellt  wurde  wie  im  Jahre  1889.

waren  erblich  be-Von
  je  100  Kranken  mit  leastet
1889  1890  1891

einfacher  Seelenstörung5,5  35,,  36,25
paralytischer  Seelenstörung  .  2.1  22,722,
Seelenstörung  mit  Epilepfie  ꝛc.  26.7  26,8  271
Imbecillität  (angeborener)  2c.  27,6  28,7
delirium  potatorum  .  .  .  683  9.4  12

Den  gegebenen  Zahlen  ist  nur  ein  bedingter  Werth  beizumessen,  da  das  Ver—
hältniß  der  als  erblich  belastet  verzeichneten  Geisteskranken  zu  der  Zahl  der  überhaupt
Behandelten  in  den  einzelnen  Staaten  außerordentlich  verschieden  und  daher  anzunehmen
  ist,  daß  hinsichtlich  der  Feststellung  einer  Erblichkeit  nicht  überall  nach  den
gleichen  Grundsätzen  verfahren  wurde.  Es  finden  sich  beispielsweise  im  Jahre  1889
als  erblich  belastet  angeführt  in  Lippe  56,9  %  aller  Behandelten,  ferner  in  den  süddeutschen
  Staaten,  Mecklenburg-Schwerin  und  Sachsen-Meiningen  je  zwischen  40  und
50  %  ,  dagegen  in  Sachsen-Koburg-Gotha  nur  2,9  %,  in  Berlin,  Mecklenburg-Strelitz,
Bremen  und  Elsaß-Lothringen  je  zwischen  10  und  20%.

Noch  mehr  tritt  diese  Verschiedenheit  bei  der  Betrachtung  der  einzelnen  Krankheitsformen
  hervor.  Bei  der  einfachen  Seelenstörung  z.  B.  waren  im  Jahre  1889  in
Bayern  51,2  %  der  betreffenden  Kranken  als  erblich  belastet  bezeichnet,  in  Elsaß-Lothringen,
  Bremen  und  Berlin  nur  13,56  bezw.  15,5  und  17,3  ,  bei  der  paralytischen
Seelenstörung  in  Lippe  und  Braunschweig  88,8  bezw.  420%,  in  Oldenburg  und
Bremen  nur  je  5,6  ,  bei  der  Seelenstörung  mit  Epilepsie  in  Pommern  35,7,  in  Posen
12,2  bei  der  Imbecillität  in  Mecklenburg-Schwerin  63,0%,  in  Hamburg  und  Braunschweig
  nur  5,4  bezw.  6,3  %  und  beim  delirium  potatorum  in  Westfalen  600  %,  in
Berlin  dagegen  nur  O0,9%.

Krankenbewegung  im  Besonderen.  Der  Krankenbestand  ist  in  den  Errenanstalten
einem  weit  geringeren  Wechsel  unterworfen,  wie  in  den  allgemeinen  Krankenhäusern.
Während  in  den  letzteren  der  Jahreszugang  den  Anfangsbestand  sehr  erheblich  zu  übersteigen
  pflegt,  gehen  den  Irrenhäusern  in  Folge  des  chronischen  Verlaufs  der  meisten