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Es gingen zu an Deliriumkranken männlichen Geschlechts
1886: 1614 = 14,1% des Gesammtzugangs, 1889: 1113 = 9,/10% des Gesammtzugangs,
1887: 1 575 — 13.“ r* 1 * 1890: 1 260 — 9,8 11 n *
1888: 1 084 — 90 — —1 * 1891: 1 236 — 8,9 77 n n
Während also die Zahl der geisteskranken Trinker seit 1886 eine deutliche Abnahme
zeigte, ist die Zahl der Paralytiker während dieses Zeitraums nicht unerheblich
gestiegen.
Unter der Bezeichnung „nicht geisteskrank“ wurden während der Berichtszeit
1 108 Personen verpflegt, von welchen 107 starben. Es sind hierunter hauptsichlich
solche Verpflegte zu verstehen, welche den Anstalten zur Beobachtung ihres Geisteszustandes
überwiesen waren.
Erblichkeit als Krankheitsursache kam verhältnißmäßig am häufigsten bei
der einfachen Seelenstörung, am seltensten beim delirium potatorum zur Wahrnehmung.
Im Ganzen waren von den während der 3 Berichtsjahre Verpflegten durchschnittlich
32,1 ⅝/ erblich belastet. Die nachstehende Uebersicht zeigt, daß bei allen Krankheitsformen
im letzten Jahre des Berichtszeitraums erbliche Belastung vergleichsweise
häufiger festgestellt wurde wie im Jahre 1889.
waren erblich be-Von
je 100 Kranken mit leastet
1889 1890 1891
einfacher Seelenstörung5,5 35,, 36,25
paralytischer Seelenstörung . 2.1 22,722,
Seelenstörung mit Epilepfie ꝛc. 26.7 26,8 271
Imbecillität (angeborener) 2c. 27,6 28,7
delirium potatorum . . . 683 9.4 12
Den gegebenen Zahlen ist nur ein bedingter Werth beizumessen, da das Ver—
hältniß der als erblich belastet verzeichneten Geisteskranken zu der Zahl der überhaupt
Behandelten in den einzelnen Staaten außerordentlich verschieden und daher anzunehmen
ist, daß hinsichtlich der Feststellung einer Erblichkeit nicht überall nach den
gleichen Grundsätzen verfahren wurde. Es finden sich beispielsweise im Jahre 1889
als erblich belastet angeführt in Lippe 56,9 % aller Behandelten, ferner in den süddeutschen
Staaten, Mecklenburg-Schwerin und Sachsen-Meiningen je zwischen 40 und
50 % , dagegen in Sachsen-Koburg-Gotha nur 2,9 %, in Berlin, Mecklenburg-Strelitz,
Bremen und Elsaß-Lothringen je zwischen 10 und 20%.
Noch mehr tritt diese Verschiedenheit bei der Betrachtung der einzelnen Krankheitsformen
hervor. Bei der einfachen Seelenstörung z. B. waren im Jahre 1889 in
Bayern 51,2 % der betreffenden Kranken als erblich belastet bezeichnet, in Elsaß-Lothringen,
Bremen und Berlin nur 13,56 bezw. 15,5 und 17,3 , bei der paralytischen
Seelenstörung in Lippe und Braunschweig 88,8 bezw. 420%, in Oldenburg und
Bremen nur je 5,6 , bei der Seelenstörung mit Epilepsie in Pommern 35,7, in Posen
12,2 bei der Imbecillität in Mecklenburg-Schwerin 63,0%, in Hamburg und Braunschweig
nur 5,4 bezw. 6,3 % und beim delirium potatorum in Westfalen 600 %, in
Berlin dagegen nur O0,9%.
Krankenbewegung im Besonderen. Der Krankenbestand ist in den Errenanstalten
einem weit geringeren Wechsel unterworfen, wie in den allgemeinen Krankenhäusern.
Während in den letzteren der Jahreszugang den Anfangsbestand sehr erheblich zu übersteigen
pflegt, gehen den Irrenhäusern in Folge des chronischen Verlaufs der meisten