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Formen der Tuberkulose.
Behandlung des Fleisches.
b) ohne hochgradige Abmagerung:
a. frische Infektionen nur in den Einge-
weiden oder im Euter
G. frische Infektionen nicht blos in den
Eingeweiden oder im Euter
B. Ohne Erscheinungen einer frischen Blutinfektion:
a) mit hochgradiger Abmagerung
b) ohne hochgradige Abmagerung:
#u. mit ausgedehnten Erweichungsherden
. ohne ausgedehnte Erweichungsherde:
die tuberkulösen Veränderungen finden
sich nur in den Eingeweiden oder im
Euter vor:
bei geringer Ausdehnung der
Krankheit.
bei großer
Ausdehnung der
Krankhit
die tuberkulösen Veränderungen finden
sich nicht blos in den Eingeweiden
und im Euter vor
Bemerkung:
Die nicht veränderten Theile sind bedingt sug,
lich (§. 35 Nr. 4, §F. 37 unter III Nr. 1,
§. 38 unter II, 2).
Das Fett ist bedingt tauglich, das sonstige
Fleisch untauglich (§. 34 Nr. 1, §. 37 unter 1,
5. 38 unter I.
Das gesammte Fleisch ist untauglich G. 33
Nr. 8).
Die nicht weränderten Theile sind bedingt taug-
lich (§. 35 Nr. 4, §. 37 unter III. Nr. 1, a,
§. 38 unter II, a).
Die nicht veränderten Theile sind, erußlauglich
ohne Einschränkungen (§. 35 Nr. 4).
Die nicht veränderten Theile sind zwar gemf-
lauglich, aber im Nahrungs= und Genuß-
werlh erheblich herabgesetzt (6. 35 Nr. 4,
§. 40 Nr 1, b).
Von den nicht veränderten Theilen sind Fleisch-
viertel, in denen sich eine tuberkulös ver-
änderte Lymphdrüse befindet, bedingt taug-
lich. Die übrigen nicht veränderten Theile
sind zwar genußtauglich, aber im Nahrungs-
und Genußwerth erheblich herabgesetzt (S. 35
Nr. 4, §. 37 unter II, §. 40 unter I, a).
Die veränderten Theile sind in den Fällen zu 1 unter b, IlI unter 1 B, II unter 2 Ab a,
Il unter 2 Bb genußuntauglich. Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Lymph=
drüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen;
suchung als frei von Tuberkulose erweisen (T. 35
das talliche gilt von Fleischstücken, sofern sie sich nicht bei genauer Unter-