Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Die Fette müssen ein der betreffenden Gattung im unverdorbenen und unverfälschten Zustande 
zukommendes allgemeines Aussehen haben. Insbesondere ist auf Farbe, Konsistenz, Geruch und Geschmack 
Rücksicht zu nehmen. 
Folgende Gesichtspunkte müssen hierbei besonders beobachtet werden: 
1. Bei Gegenwart von Schimmelpilzen oder Bakterienkolonien ist festzustellen, ob diese 
a) als unwesentliche örtliche außere Verunreinigung (z. B. in Folge kleiner Schäden der 
Verpackung), , 
b)alswesentlicheräußererUebetzugdekFettmasse,oder 
e) als Wucherungen im Innern des Feltes 
vorliegen. 
2. Bei der Beurtheilung der Farbe ist darauf zu achten, ob das Fett eine ihm nicht eigen- 
thümliche Färbung oder eine Verfärbung aufweist, oder ob es sonst sinnlich wahrnehmbare 
fremde Beimengungen enthält. 
8. Bei der Prüfung des Geruchs ist auf ranzigen, talgigen, öligen, sauren, dumpfigen 
(mulstrigen, grabelnden), schimmeligen sowie faulig-ekelerregenden Geruch zu achten. 
4. Bei der Prüfung des Geschmacks ist festzustellen, ob ein bitterer oder ein allgemein ekel- 
erregender Geschmack vorliegt. Auch ist darauf zu achten, ob fremde Beimengungen durch 
den Geschmack erkannt werden können. 
5. Ist Schimmel = Geruch oder -Geschmack festgestellt, so ist zu prüfen, ob derselbe nur von 
geringfügigen äußeren Verunreinigungen des Fettes oder des Packstücks herrührt.
	        
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