Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1902 beschlossen, den nachstehend aufgeführten 
Abänderungen und Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarise mit der Maßgabe 
die Zustimmung zu ertheilen, daß die neuen Bestimmungen mit dem 1. Oklober 1902 in Wirkung 
Cesetzt werden. 
Berlin, den 5. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
Abänderungen und Ergänzungen des amtlichen Waareuverzeichnisses zum TZolltarife. 
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. In Ziffer 1 Abs. 3 der Vorbemerlungen sind die Worte „und Barbados“ sowie das Wort 
„Salvador“ nebst dem auf letzteres solgenden Komma zu streichen. 
In Ziffer 3 des Artikels „Abfälle“ sind nach „Lederstücke“ die Worte „abgenutzte alte Waaren aus 
Leder oder rohen Häuten“ nebst einem vorhergehenden Kommga einzuschalten. 
Der Artikel „Albumin“ erhält folgende Fassung: 
„Albumin s. Eiweißstoffe." 
Der Artikel „Albums“ erhält solgende Fassung: 
„Albums aus Papier und Pappe: 
1. sofern die Blätter beschrieben oder bedruckt oder mit Bildern oder Zeichnungen versehen, 
jedoch nicht zur Ausnahme schriftlicher Aussüllungen oder von Bildern, Zeichnungen, 
#abhlmanken, Postkarten oder dergleichen eingerichtet sind, wie gedruckie oder geschriebene 
Bücher; · 
. sofern die Blätter zur Aufnahme schristlicher Ausfüllungen oder von Bildern, Zeich- 
nungen, Briefmarken, Postkarten oder dergleichen eingerichtet sind, auch mit eingelegten, 
eingeschober en oder eingeklebten Bildern oder dergleichen, wie Buchbinderarbeiten. 
Anmerkung. Albums aller Art in Verbindung mit Muslkspielwerken unterliegen der Verzollung 
nach Nr. 153 1, sofern sie nicht als Buchbinderarbeiten einem höheren Zollsatze zu unterwerfen sind.“ 
h Hinweis am Schlusse des Artikels „Aluminium und Aluminiumlegirungen“ erhält folgende 
assung: 
„S. auch Aluminiumeisen, Ferroaluminium und die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
Der erste Absatz des Arlikels „Ankündigungstafeln“ erhält folgende Fassung: 
„Ankündigungstafeln aus Papier oder Pappe mit Schwarz= oder Farbendruck, nicht zur 
Aufnahme schriftlicher Ausfüllungen oder Zusätze vorgerichtet, auch auf Zeugstoff aufgezogen, 
mit Leisten und Rollen versehen oder unter Glas und Rahmen J7ô°“/ Nr. 24a. frei.“ 
Am Schlusse des Artikels ist solgender Hinweis aufzunehmen: 
„S. dagegen Karten (Visiten= u. s. w. Karten).“ 
In der statistischen Anmerkung zu Ziffer 2 des zweiten Absatzes im Artikel „Blätter“ ist das Wort 
„Salbei.“ mit dem darauf folgenden Komma zu streichen. 
Im zweiten Absatze des Artikels „Blech“ sind die Worte „unbeschnitten oder rechtwinklig beschnitten“ 
nebst dem voraufgehenden Komma zu streichen. 
In der Anmerkung 2 zu demselben Artikel sind nach „z. B.“ die Worle anders als rechtwinklig 
beschnitlenes“ nebst einem darauf solgenden Komma einzufügen. 
Dem zweiten Absatze des Artikels „Blei“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
In Ziffer 1 des dritten Absatzes im Artikel „Blumen u. s. w.“ sind die Worte „aus Webe= oder 
Wirkwaaren oder Gespinnsten“ zu ersetzen durch „aus Webe= oder Wirkwaaren, Gespinnsten 
oder Filz“. 
Dem ersien Absatze des Artikels „Brieftaschen" ist solgende Fassung zu geben: 
„Brieftaschen aus Papier und Pappe wie Buchbinderarbeiten.“
	        
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