Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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93. Im Artikel „Unterlagsplatten“ ist nach dem Stichworte das Wort „Eisenbahnunterlagsplatten“ in 
Klammern einzusügen. 
94. Der zwäie Absatz des Artikels „Verzehrungsgegenstände“ erhält folgende Fassung: 
f Futter, an sich zollpflichtiges, zum Reiseverbrauche für Zug= und Lasithiere sowie für 
bie zur unmittelbaren Durchfuhr auf der Eisenbahn bestimmten Viehtransporte in den der 
Zahl der Thiere und der voraussichtlichen Dauer der Reise enisprechenden Mengen, sofern 
dasselbe mit den Thieren gleichzeitig und beim Ttansporte mittelst der Eisenbahn auch in 
den gleichen Wagen verladen eingeht .. . . . Tarifgesetz 8. 5 Nr. 4. frei.“ 
95. Die Ziffer 2 des Arlikels „Vorgespinnst“ erhält solgende Sassung: 
„2. aus Wolle oder der Wolle gleichstehenden Thierhaaren wie das daraus herzustellende Garn.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels kommt in Wegfall. 
96. Dem Artikel „Wagen und Schlitten“ ist folgende Bestimmung als Anmerkung 5 anzufügen: 
„5. Anhängewagen zu Fahrrädern (Motorfahrrädern und anderen) sowie zu Motorwagen sind gesondert wie 
nicht mit Antriebsmaschinen verbundene Wagen zu verzollen.“ 
97. Der Ziffer 1 des Artikels „Wagnerarbeiten“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch Naben.“ 
98. Nach dem Artikel „Walkfet!“ ist sashene neue Artikel aufzunehmen. 
„Walknochenfett %% Nr. 26k. br. 3 /4“ 
99. In der Anmerkung 1 zum artirel „Wein sind die Worte * im Sinne des Gesehss 
nicht angesehen wer den können“ zu ersetzen durch: 
„welche nach §. 3 Abs. 2 und §. 8 des Gesetzes vom 24. Mai 1901, betreffend den Verkehr mit Wein, wein- 
haltigen und weinähnlichen Getränken, weder seilgehalten noch verkauft werden dürsen 
100. Nach dem Artikel „Zeitungen“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Zellenschmelzarbeiten (Cloisonnewaaren). 350 Nr. 10f. * AMA. 
vertragmãssig . 4M. 
Anmerkung. Stege aus edlen Metallen bleiben ohne Einfluß auf die —it 
101. Dem zweilen Absatze des Artikels „Zink“ ist solgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung 2 zu Bilech.“ 
102. Dem zweiten Absatze des Artikels „Zinn“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
103. Im Artikel „Zündhölzer, Zündkerzchen“ sind nach „Zündkerzchen“ die Worte „auch Zündstäbchen 
aus Pappe“ nebst einem voraufgehenden Komma einzusügen. 
Die Anmerkung zu diesem Artikel erhält folgende Fassung: 
„Anmerkung. Zur Herstellung von Zündhölzern, Zündstäbchen oder Zündkerzchen vorgerichtete 
Stäbchen aus Holz oder Pappe jowie dergleichen Wachskerzchen werden wie Holzdraht, Pappwaaren oder 
Wachskerzen tarifirt.“ 
104. In Ziffer 1 des Ar#kels „Zündwaaren“ sind nach „Zündkerzchen“" die Worte „auch Zündstäbchen 
aus Pappe“ nebst einem voraufgehenden Komma einzusügen.
	        
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