thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

248

Art.  16.
(1)  Dos  gegenwärtige  Gesetz  tritt  mit  dem  1.  Oktober  1912  in  Wirksamkeit.

(2)  Aufgehoben  werden  die  Art.  1  bis  3  und  6  bis  51  des  Volksschullehrergesetzes  vom
8.  August  1907  (Reg.  Bl.  S.  322),  die  Art.  18,  19,  22,  23,  25,  27  und  28  des  Volksschullehrereinkommengesetzes
  vom  gleichen  Tag  (Reg.  Bl.  S.  338)  sowie  die  Art.  XIII  und
XVII  Abs.  3  des  Gesetzes  vom  17.  August  1909,  betreffend  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen
  der  Gesetze  über  das  Volksschulwesen  (Reg.  Bl.  S.  161),  ferner  die  Art.  46  Abf.  3,
Art.  52  und  53  des  Volksschulgesetzes  vom  17.  August  1909  (Reg.  Bl.  S.  177)  und  der
Art.  121  des  Beamtengesetzes  vom  n  Art.  1  Abs.  1  des  letztgenannten
  Gesetzes  werden  die  Worte  „,  sowie  der  Volksschullehrer“  gestrichen,
dagegen  wird  diesem  Absatz  folgender  weiterer  Satz  angefügt:  „(Für  die  Volksschullehrer
vergl.  auch  die  Bestimmungen  des  Lehrergesetzes  vom  10.  Juli  1912,  Reg.  Bl.  S.  235)7.

(3)  Irn  denjenigen  Gemeinden,  in  denen  die  Einrechnung  des  nach  Art.  43  des  Volksschulgesetzes
  den  ständigen  Lehrern  und  Lehrerinnen  zukommenden  Anteils  an  den  Gemeindenutzungen
  in  den  Gehalt  bis  zum  1.  April  1911  unterblieben  war,  ist  dieser  Anteil  neben  dem
Gehalt  insolange  und  insoweit  fortzureichen,  als  andernfalls  die  in  Art.  12  Abs.  1  des
Lehrerbesoldungsgesetzes  vom  14.  August  1911  (Reg.Bl.  S.  502)  gewährleistete  Mindestaufbesserung
  des  Lehrers  oder  der  Lehrerin  beeinträchtigt  würde.

()  Bei  der  Bekanntmachung  des  neuen  Textes  des  Beamtengesetzes  (vergl.  Art.  X  Abs.  3
des  Gesetzes  vom  23.  Juli  1910,  betreffend  weitere  Anderungen  des  Beamtengesetzes  vom
28.  Juni  1876)  sind  auch  die  in  Abs.  2  bezeichneten  Anderungen  dieses  Gesetzes  zu  berücksichtigen.


Gegeben  Schloß  Friedrichshafen,  10.  Juli  1912.

Wilhelm.
Weizsäcker.  Pischek.  Fleischhauer.  Schmidlin.  Geßler.