Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Erkenntnisse  des  Koͤnig!.  Ober-Justiz-Collegii  II.  Senats  in  Wechselsachen.

Stuttgart,  den  3.  Jun.  In  der  Wechsel-Klagsache  des  Handelsmanns  Weiß  allhier,
Kl.,  wider  den  Handelsmann  Sigel  zu  Bahlingen,  Bekl.,  wurde  lezterer  zur  Bezahlung
der  eingeklagten  Wechsel-Forderungen  von  resp.  147  fl.  58  kr.  und  120  fl.  nebst  den  stipulirten
  Zinsen  à  6  pr.  C.,  wie  auch  zu  Erstattung  der  Kosten  verurtheilt.

12.  Iun.  In  der  Wechsel-Klagsache  des  Handelsmanns  Johann  Jakob  Neef  allhier,
Kl.,  wider  den  Handelsmann  Johann  Ludwig  Wilhelm  zu  Ortenhausen,  Bekl.,  wurde  mit
Urtel  zu  Recht  erkanne,  daß  Beklagter  die  eingeklagte  nach  Abzug  der  bereits  bezahlten  15  fl.
noch  auf  65  fl.  sich  belaufende  Wechsel=  Forderung  nebst  Verzugszinsen  auch  Schäden  und
Kosten  zu  bezahlen  schuldig  sey.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom
26.  Aug.  den  bisherigen  Ober-Justiz-Assessor  Pfizer,  und  den  vormaligen  Kammer-Gerichts-Prokurator
  v.  Ho  ffmann  zu  Ober-  Justiz=  Räkhen  bei  dem  #ten  Senat  des  Kön.
Ober-Justiz-Collegiums  zu  ernennen.

Durch  ein  allerhöchstes  Dekret  vom  23.  Aug.  haben  Se.  Königl.  Maj.  den  Consulenten
  v.  Hirrlinger  bei  dem  vormaligen  Ritter-Canton  Donau  zum  Ober-Regierungsrath
  bei  dem  Regiminal  Departement  der  Königl.  Ober-Regierung  —

den  Accessist  v.  Hirrlinger  bei  eben  diesem  Kanton,  zum  Aceessisten  bei  dem  Secretariat
  des  kathol.  geistl.  Raths,  und  «  ·

dieKanzellistenStyberunds  Caspart  bei  dem  vormaligen  Ritter-Kanton  Kocher
zu  Kanzellisten  bei  dem  rsten  Senat  des  Königl.  Ober---Justiz--Collegii  zu  ernennen  allergnädigst

  geruht.  6
Se.  Königl.  Maj.  haben  den  von  Stuttgart  gebürtigen  Carl  Vellnagel  zu  Notterdam,
  Associe  von  den  Kaiserl.  Oestreich.  Banquiers  Osy  und  Sohn,  zu  Allerhöchst  Dero
Agenten  zu  Besorgung  der  vorkommenden  Handels-Angelegenheiten  zu  ernennen  gnädigst  geruht.
  Den  27.  Aug.  1807.  «

 

 

Gottmadingen.  Da  man  durch  allerhoͤchstes  Rescript  beauftragt  ist,  den  Versuch  zu  machen,
das  Schuldenwesen  des  Landkrämers  Hleronimas  Nagel  von  Ebringen  mittelst  Borg=  und  Nachlaß--Verglich
  auseinander  zu  sezen:  So  werden  desselben  Gläubiger  andurch  vorgeladen,  Samstag  den  J.  Sept.
in  der  Früh  dahier  zu  erscheinen,  und  sowohl  ihre  Forderungen  als  Erklärungen  wegen  Nachlaß  und
Borg  züm  Protokolle  abzugeben.  Den  nicht  erscheinenden  wird  späterhin  kein  Gehör  mehr  ertheilt.  Den
7.  Aug.  1807.  v.  Deuring  Pattimon.  Amt.

Valsbingen  an  der  Enz.  Zur  Publikatlon  der  Prioritäts,  Urteln  in  Gantsachen:  1)  des  Knopfmachers
  weil.  Karl  Kloz  dahier,  2)  Matth.  Hurrlers  ven  Horheim,  und  3)  Alt  Ebristoph  Eichelmajers
  in  Hohenhaßlach,  haben  wir  Montag  den  7.  Sept.  d.  J.  anberaumt.  Die  Glänbiger  dieser  dref
Gantmassen  haben  sich  an  bemeldtem  Tag  Vormiktags  8  Uhr  auf  hiesigem  Rathhaus  bei  Ausschlußstrafe
einzufinden;  auch  diejenigen,  welche  ihre  Forderungen  noch  nicht  rechtsbehörig  liguidirt  haben,  solches
noch  vorher  gehdrig  zu  suppliren.  Den  17.  Aug.  180F.  Oberamtmann  und  Gantgericht  allda.

Weinsberg.  Melchior  Schreyer  von  Wüstenroth  und  Wilbelm  Wenzel  von  Fürsienhütte  sind
als  conscribirte  Rekruten  in  ihrem  Heimwesen  nicht  mehr  zu  finden.  Bei  Verlost  ihres  Unterthauenrechts
  und  Vermögens  werden  sie  inner  4  Wochen  vor  ihr  Oberamt  citirt.  Den  22.  Aug.  1807.

*  «  Oberamt  alldg.

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