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7. Versicherungs-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungs-Unternehmungen durch Landesbehörden.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 6. Februar 1902 bestimme ich auf Grund des §. 3
Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungs-Unternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-
Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den betheiligten Landesregierungen, daß bis auf Weiteres die
folgenden Versicherungs-Unternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines Bundes-
staats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats beaufsichtigt werden, in dessen
Gebiet sie ihren Sitz haben, nämlich:
« A. Preußen.
Lehrer-Feuerversicherungs-Verein für die Provinz Schleswig-Holstein, das Fürstenthum Lübeck
und die freien Städte Hamburg und Lübeck nebst ihren Gebieten mit dem Sitze in Neumühlen.
B. Bayern.
Sterbekassen-Verein der oberen Mililär= und Civilbeamten der Königlich bayerischen Armee mit
dem Sitze in München.
C. Sachsen.
1. Eiindenasccherungs= Verein für Limbach und Umgebung mit dem Sißtze in Limbach im König-
reiche Sachsen,
2. Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen verstorbener Zahlmeister der Königlich sächsischen
Armee mit dem Sitze in Dresden.
D. Mecklenburg-Strelitz.
Groß-Rünzer Schweinegilde mit dem Sitze in Groß-Rünz.
E. Schwarzburg-Rudolstadt.
Paulinzeller Pferdeversicherungs-Gesellschaft mit dem Sitze in Paulinzelle,
Krrnsredsch-rung · Gesel scast für Schwarza und Umgegend mit dem Sitze in Schwarza bei
Rudolstadt.
——
F. Schwarzburg-Sondershausen.
Gesellschaft zur Versicherung des Rindviehs in Oelze, Schwarzmühle und Oberhammer mit
dem Sitze in Oelze,
Arnstädter Pferdeversicherungs-Verein mit dem Site in Anrnstadt.
——
G6. Hamburg.
Verein „Kuhkasse zu Moorwärder und Umgegend“ mit dem Sitze in Moorwärder,
Verein „Schweinekasse für Moorwärder und Umgegend, genannt Einigkeit“, mit dem Sitze in
Moorwärder.
Berlin, den 10. November 1902.
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Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.