Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Abänderungen 
der Muster zu den Vorschriften über die Branntwein-Statistik. 
Zu Muster 3. 
1. Auf der zweiten Seile sind 
a) hinter der Spalte 14 folgende Spalten anzufügen: 
  
Unter den landwirthschaftlichen 
Brennereien befinden sich Zu- 
schlagbrennereien ohne 
Hefengewinnung, die 
Branntwein erzeugt haben 
hauptsächlich aus 
Kartoffeln. Getreide. 
16. i 16. 
b) in Spalte 1 die Worte „über 400 bl bis 600 bl“ zu ersetzen durch: 
„Üüber 400 hl bis 500 bl, 
: 500 -. 600 “, 
  
  
  
c) am Fuße der Spalte 1 die Worte „Brennereien, die an Stelll entrichtet haben“ 
zu streichen. 
2. Auf der dritten Seite ist unter C statt der Worte „bis zu 10 herzustellen“ zu setzen: 
„im Betriebsjahre bis zu 10 Hektoliter oder innerhalb der Kontingentsperiode bis zu 
— Alkohol zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herzustellen (K. O. §. 29 
bs. 1 und 2)“. 
3. In der Anleitung zum Gebrauch ist 
a) hinter Ziffer 4 folgende Vorschrift einzusügen: 
„4a. Als landwirthschaftliche Zuschlagbrennereien ohne Hefengewinnung sind 
in den Spalten 15 und 16 auch die Brennereien nachzuweisen, die nur während 
eines Theiles des Betriebjahrs an Stelle der Maischbotlichsteuer Zuschlag ent- 
richtet haben. Brennereien, die bei den Hefen brennereien in den Spalten 13 
und 14 aufzuführen sind, bleiben außer Berracht.“ 
b) unter Ziffer 5 hinter dem Worte „Kontingentscheinen“ einzufügen: 
„oder unter Aufrechnung des Kontingentswerths (B.O. F. 153)“. 
Zu Muster 5. 
1. Hinter der Spalte 13 sind folgende Theilspallen anzufügen: 
zusammen 
  
Zahl Bemaischter T Ausbeute 
der Bottichraum an Alkohol. 
Brennereien. Hektolit t r. 
14 15. 16. 
  
  
 
	        
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