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Es sind steuerfrei abgelassen worden: Von den nebenstehend unter Ziffer 2 aufgeführten
veltoliter ailtohol Alkoholmengen sind abgelassen worden:
im Ein. im Hektoliter
zelnen Ganzen l « Alkohol.
I. 2. 8. r
J) an militär-technische anfalten 28. zur Herstellung von Notronseifen .
ch an Pulver- und Knallquechilber 209. Wollfetten.
Fabriken 30. ...
Summe». . ." 4r ·
Uehkkhgupk««, 33. zum Verkaufe nach Denaturirung mit-
« a)5LttekHol-zgeut..
h)0-)-Tecpcnnnöl .
Uebekhaupt.
2. In Ziffer 2 der Anleitung zum Gebrauch ist statt „20 bis 23“ zu setzen:
is 32“.
bis
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen
1.
—
der Königlich sächsische Steuerinspektor Löffler in Zittau an Stelle des in den Ruhestand
übergetretenen Königlich sächsischen Zollraths Giese den Königlich preußischen Hauptsteuer-
ämtern zu Berlin, Brandenburg a. d. Havel, Eberswalde, Neuruppin, Potsdam und
Prenzlau mit dem Wohnsitz in Berlin,
4 der Großherzoglich badische Finanzassessor Trippel in Lörrach an Stelle des in den
Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Finanzassessors Bürck den Königlich
preußischen Hauptzollämtern zu Aachen und Malmedy sowie den Koniglich preußischen
““ ns zu Cöln am Rhein, Düren, Düsseldorf und Elberfeld mit dem Wohn-
itz in Cöln
als Stationskontroleur vom 1. November 1902 ab beigeordnet worden.