Volltext : Allgemeine Staatslehre

4  Erstes  Buch.  Einleitende  Untersuchungen.

gebrochenen  Einheit  alles  gesellschaftlichen  Lebens  die  eine  ohne
die  andere  nicht  zu  bestehen  vermag.  So  läßt  sich  z.B.  ein
entwickelter  Staat  ohne  Volkswirtschaft  nicht  auffinden,  ebensowenig
  jedoch  eine  Volkswirtschaft  ohne  Staat.  Aber  trotzdem  ist
begriffliche  Trennung  beider  Ordnungen  möglich  und  notwendig.
Denn,  wie  später  näher  ausgeführt  werden  wird,  ist  alle  Erkenntnis
  mitbedingt  durch  die  Fähigkeit,  das  zu  erkennende
Objekt  zu  isolieren,  es  herauszuheben  aus  den  Umhüllungen,
die  es  umgeben,  und  den  Verbindungen,  in  denen  es  sein  Dasein
  führt.

Zu  den  sozialen  Erscheinungen,  die  der  planmäßigen  Leitung
durch  einheitlichen  Willen  entbehren,  zählen  die  Sprache,  die
Sitte,  die  wissenschaftliche  und  künstlerische  Tätigkeit,  die  Volkswirtschaft.
  Durch  einen  einheitlichen  Willen  zusammengehaltene
und  geleitete  soziale  Ordnungen  sind  die  zahlreichen  Verbände,
die  das  wirtschaftliche,  geistige,  ethische,  religiöse  Gemeinleben
hervorruft,  so  Familie,  wirtschaftliche  Unternehmungen,  Vereine
aller  Art,  Kirchen.  Die  wichtigste,  auf  menschlicher  Willensorganisation
  beruhende  soziale  Erscheinung  aber  ist  der  Staat,
dessen  Wesen  an  dieser  Stelle  als  gegeben  vorausgesetzt  werden
muß.  Jede  Erörterung  des  Wesens  einer  wissenschaftlichen
Disziplin  muß  Resultate  an  den  Anfang  stellen,  die  erst  später
sicher  begründet  werden  können.

Da  alle  anderen  organisierten  Ordnungen  ohne  den  Staat
nicht  zu  bestehen  vermögen,  da  ferner  der  Staat  vermöge  des
Umfanges  seiner  Tätigkeit  und  des  Einflusses,  den  er  auf  die
Menschen  übt,  das  ganze  soziale  Leben  berührt  und  bestimmt,
so  hat  man  bis  in  die  Gegenwart  häufig  die  Gesamtheit  der
Gesellschaftswissenschaften,  mit  Ausnahme  der  entweder  in  diesem
Zusammenhange  ignorierten  oder  gar  der  Naturwissenschaft  zugewiesenen
  Sprachwissenschaft¹),  als  Staatswissenschaften  bezeichnet,
  eine  Terminologie,  die  als  unzutreffend  erkannt  wird,
wenn  man  erwägt,  daß  das  vom  Staate  im  sozialen  Leben  Bewirkte
  und  Ausgestaltete  von  ihm  als  der  Ursache  wohl  zu  unterscheiden
  ıst.  Die  Staatswissenschaft  hat  es  vielmehr  ausschließ- 



1)  Letztere  Ansicht  vertreten  z.B.  Schleicher  Die  Darwinsche
Theorie  und  die  Sprachwissenschaft  1873  S.7;  Max  Müller  Die  Wissenschaft
  der  Sprache  (übersetzt  von  Fick  und  Wischmann)  I  1892  S.  21  ff.
Die  richtige,  nunmehr  herrschende  Anschauung  entwickelt  Paul  Grundriß
der  germanischen  Philologie  2.  Aufl.  I  1896  S.  160.