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Dinge, unter die die Begriffe Strafe, Lohn, Rache nicht
gehören, gänzlich mißverstehen; ihm entsprechen hieße das
Wesen der Politik fälschen. Die Politik hat die Bestrafung
etwaiger Dersündigungen von Sürsten und Völkern gegen
das Moralgesetz der göttlichen Vorsehung, dem CLenker der
Schlachten zu überlassen. Sie hat weder die Befugnis noch
die Pflicht, das Richteramt zu üben, sie hat sich unter allen
Umständen einzig und allein zu fragen: Was ist hierbei
der Vorteil meines Landes, und wie nehme ich diesen Dorteil
am besten und fruchtbarsten wahr? Gemütliche Regungen
haben auf dem Gebiete der politischen Berechnung
so wenig Bürgerrecht als auf dem des handels. Die Politik
hat nicht zu rächen, was geschehen ist, sondern zu sorgen,
daß es nicht wieder geschehe.“ Damit vergleiche man die
Kuseinandersetzungen mit Gerlach (oben S. 883 ff.)!
Damit stimmt der ganze schwere Kampf, den der
Minister mit der sentimentalen Moral seines edlen Königs
zu führen hatte, ein Rampf, der ihm schwerer fiel als alle
Kämpfe nach außen #). Schon 1861 klagt er darüber an
Roon?): „Don den Sürstenhäusern, von Neapel bis
Dannover wird uns keines unsere Liebe danken, und wir
üben an ihnen recht evangelische Jeindesliebe auf Nosten
der Sicherheit des eigenen AThrones. Ich bin meinem
Sürsten treu bis in die Dendee, aber gegen alle andern
fühle ich in keinem Blutstropfen eine Spur von Derbindlichkeit,
den Finger für sie aufzuheben. In dieser Denkungsweise
fürchte ich von der unseres allergnädigsten herrn so
weit entfernt zu sein, daß er mich schwerlich zum Rate seiner
Krone geeignet finden wird.“ Es gehört zu dem dramatisch