Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2. Zoll- und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
s- Im Königreiche Preußen- 
Zu Alstärte im Bezirke des Hauptzollamts zu Vreden ist ein ebenzolan I mit folgenden 
Befugnissen errichtet worden: 
Ausfertigung und Erledigung von Jollbegleitscheinen 3- und . unbeschränkte Abfertigung im 
Eisenbahnverkehr:; 
Abfertigung von Baumwollengarn der Tarifnummer 2 c 1, 2 und 3, von Leinengarn der 
Tarifnummer 22 a und b und von Wollenwaren der Tarifnummer 4 4 5 und 6 zu anderen als den 
höchsten Zollsätzen dieser Nummern; 
Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges folgender Waren, für die Abgabenvergütung usw. 
beansprucht wird: 
Bier, Branntwein, Gegenstände, welche nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind, Tabak, 
Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden usw. oder in weißen Kristallen von mindestens 
99½ % Zuckergehalt, bei Kristallzucker ohne eigene Polarisationsbefugnis. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düsseldorf ist zu Reisholz eine Abfertigungsstelle er- 
richtet worden, welche die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle für die Benzinwerke Rhenania in Reis- 
holz bei Düsseldorf" führt. Der Abfertigungsstelle ist die auf Mineralölsendungen beschränkte Befugnis 
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und II und zur Erledigung von Begleit- 
zetteln erteilt worden. 
Dem Steueramt I in Charlottenburg im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische 
Gegenstände zu Berlin ist die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I, mit denen für die 
Seifenfabrik Gottschalk Söhne in Charlottenburg kristallisierter steuerpflichtiger Zucker zur Herstellung 
von Seifen eingeht, beigelegt worden. 
Im Königreiche Bayern. 
Dem Salzsteueramte zu Berchtesgaden im Bezirke des Hauptzollamts zu Reichenhall ist die 
Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgehendem Bier sowie 
zur Ausfertigung und Erledigung von Übergangsscheinen über Bier erteilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Das Steueramt zu Hainichen im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist in ein Unter- 
steueramt und das Untersteueramt zu Hohenstein- Ernstthal in demselben Hauptamtsbezirk in ein 
Steueramt umgewandelt worden. 
Die Befugnis des Hauptzollamts Dresden I zur Erhebung der Stempelabgabe von Spiel- 
karten und zu deren Abstempelung sowie zur Erhebung der Reichsstempelabgabe und Abstempelung 
von Aktien, Renten und Schuldverschreibungen von stempelfreien Aktien, von Kuxen, Genußscheinen 
und Lotterielosen ist auf das Hauptzollamt Dresden II übergegangen. 
Im Großherzogtume Baden. 
Das Untersteueramt zu Bruchsal nebst der dazugehörigen Bahnhofs-Abfertigungsstelle ist auf- 
geboben und an dessen Stelle ein dem Hauptsteueramte zu Karlsruhe unterstelltes Nebenzollamt 1 und 
eine dem Finanzamte zu Bruchsal unterstehende Steuereinnehmerei errichtet worden. 
Dem Nebenzollamte sind folgende Befugnisse erteilt: 
Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zuckerbegleitscheinen I und I: 
unbeschränkte Abfertigung im Eisenbahnverkehr; 
Abfertigungen von Wollwaren der Tarifnummer 41 d 5 und 6 zu anderen als den höchsten 
Zollsätzen dieser Nummern; 
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, 
Untersuchung von Verschnislweinen und -Mosten;
	        
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