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Vermerke über veränderte Bestimmung der Waaren u. s. w.
Wereins-Bollgesetz 88. 46, 49, 50 und 96).
beantrage den Begleitschein hier zu erledigen. Genehmigt.
, den 18 , den 18
Amt.
beantrage diesen Begleitschein zum Zweck der Weiter-
versendung der Waaren an Eingetragen unter 95 des Begleitschein-Ausfertigungs.
in auf das Amt Registers und auf das Amt
zu überweisen, indem ich in Beziehung mit Gültigkeitsfrist bis zum
auf den weiteren Transport die Verpflichtungen des Begleitschein-. überwiesen.
Extrahenten (§§. 44 und 46 des Vereins-Lollgesetzes) übernehme.
Verschluß:
e den 18
, den 18
Amt.