Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Vermerke über veränderte Bestimmung der Waaren u. s. w. 
Wereins-Bollgesetz 88. 46, 49, 50 und 96). 
beantrage den Begleitschein hier zu erledigen. Genehmigt. 
, den 18 , den 18 
Amt. 
beantrage diesen Begleitschein zum Zweck der Weiter- 
versendung der Waaren an Eingetragen unter 95 des Begleitschein-Ausfertigungs. 
in auf das Amt Registers und auf das Amt 
zu überweisen, indem ich in Beziehung mit Gültigkeitsfrist bis zum 
auf den weiteren Transport die Verpflichtungen des Begleitschein-. überwiesen. 
Extrahenten (§§. 44 und 46 des Vereins-Lollgesetzes) übernehme. 
Verschluß: 
e den 18 
, den 18 
Amt.