Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

— 131 — 
  
Formular F. 
Deutsches Reich. 
Reichswappen. 
Zeugnis 
über die Befähigung 
zum 
Schiffer auf kleiner Fahrt. 
Der 
ge·borenzu...«............................................... , 
den.....«".............. 1....,wohnhaftin................... 
.............................. , erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung 
vom 16. Januar 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 3) die Befugnis, 
1. deutsche Kauffahrteischiffe jeder Größe in der Fahrt auf Watten, Bodden, Föhrden, Fluß- 
mündungen, soweit diese zur Seefahrt gehört, sowie auf Tagesfahrten in See auf eine Ent- 
fernung von nicht mehr als 50 Seemeilen vom Beginne der Seegrenze (8 1 der Aus- 
führungsbestimmungen vom 10. November 1899 zum § 25 des Flaggengesetzes — Zentral- 
blatt für das Deutsche Reich S. 380 —), 
2. deutsche Kauffahrteischiffe von weniger als 400 Kubikmeter Bruttoraumgehalt, sowie See- 
leichter jeder Größe in der Ostsee, in der Nordsee bis zu 61 Grad nördlicher Breite und 
im Englischen Kanale 
zu führen. 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
 
	        
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