Metadata : Geschichte der Hohenzollern.

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Joachim  II.  und  Markgraf  Johann  von  Küstrin,
1333  —  1371.

Joachim  I.  hatte  durch  ein  Testament  die  ihm  zugehörenden  Staaten  der
Art  unter  seine  Söhne  vertheilt,  daß  der  älteste  laut  der  goldenen  Bulle  das
Land,  welches  die  Kurstimme  trug,  erhielt,  der  jüngere  dagegen  die  später  erworbene
  Neumark.  Beide  Brüder,  obgleich  sehr  von  einander  verschieden,  zeichneten
  sich  unter  den  Fürsten  ihrer  Zeit  aus,  beide  wirkten  heilsam  auf  die  Entwickelung
  ihrer  Länder,  und  setzten  rühmlich  das  Werk  ihrer  Väter  fort.

Joachim  II.  übernahm  die  Regierung  in  einem  für  die  meisten  europäischen
  Staaten  höchst  wichtigen  Wendepunkte.  Es  war  die  Zeit  gekommen,  wo
man  sich  in  Betreff  der  Religion  nach  einer  oder  der  andern  Seite  hin  entscheiden
mußte.  Fast  überall  erhob  sich  heftiger  Streit  mit  theilweise  sehr  nachhaltigen
und  blutigen  Folgen.  In  den  meisten  Ländern  mußte  sich  die  Minorität  der
Moajorität  unbedingt  fügen;  ja  an  manchen  Orten  wurde  fie  unter  keiner  Bedingung
  geduldet.  Nur  in  wenigen  Ländern,  wie  in  Frankreich,  blieb  die
Minorität  auf  längere  Dauer  so  stark,  daß  sie  der  Gewalt  trotzen  und  sich
eine  unabhängige  Lage  erringen  konnte.  Verwickelter  als  an  anderen  Orten
wurde  die  Stellung  der  religiösen  Bekenntnisse  in  Deutschland,  da  hier  nicht
einfacher  Weise  Staatsoberhaupt  und  Unterthanen,  sondern  jenem  Stände  entgegentraten,
  welche  wiederum  das  Verhältniß  von  Regierenden  und  Regierten
darboten.  Katholische  Fürsten  mit  evangelischen  Unterthanen  und  umgekehrt
standen  dem  katholischen  Reichshaupte  und  dem  getheilten  Reichstage  gegenüber,
  und  um  die  Sache  noch  verwickelter  zu  machen,  wogte  der  Streit  auch
in  den  Reichsstädten,  wo  bei  oft  schwankender  Majorität  die  Herrschaft  der
lisigen  Anwendung  der  Intrigue  von  einer  oder  der  änderen  Seite  Preis  gegeben
  war.  Karl  V.,  Gebieter  über  eine  so  ausgedehnte  Herrschaft,  daß  er  das
Supremat,  welches  ihm  die  kaiserliche  Würde  in  Bezug  auf  fürstliches  Ansehen
gab,  auch  auf  dem  Gebiete  der  materiellen  Macht  durchsetzen  zu  können  im
Stande  schien,  hatte  sich  von  dem  ersten  Beginn  an  gegen  die  neue  Lehre
entschieden,  weniger  aus  religiöser  Ueberzeugung,  als  weil  er  mit  richtigem
Instinkte  erkannte,  daß  die  unumschränkte  Herrschaft,  nach  welcher  er  auf
dem  politischen  Gebiete  strebte,  mit  der  neuen  Lehre  in  keinen  dauernden  Einllang
  zu  bringen  sei.  Sein  fester  und  unbeugsamer  Charakter  ließ  vermuthen,
daß  er  vor  Gewaltmitteln  nicht  zurückschrecken  würde;  auch  wären  diese  ohne
Zweifel  schon  angewendet  worden,  wenn  nicht  von  Osten  her  Soliman  die
Christenheit  bedroht,  im  Westen  Franz  I.  insbesondere  des  Kaisers  Lieblings-Pläne
  durchkreuzt  hätte.  Man  schien  nur  den  günstigen  Augenblick  zur  Anwendung
  der  Gewalt  abzuwarten,  welche  durch  die  Beschlüsse  von  Worms  und
Augsburg  schon  gerechtfertigt  war,  denn  der  Nürnberger  Religionsfrieden  konnte
nur  als  eine  provisorische  Bestimmung  gelten,  auf  deren  Schutz  sich  keine  sichere

Hoffnung  bauen  ließ.  t.