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Joachim II. und Markgraf Johann von Küstrin,
1333 — 1371.
Joachim I. hatte durch ein Testament die ihm zugehörenden Staaten der
Art unter seine Söhne vertheilt, daß der älteste laut der goldenen Bulle das
Land, welches die Kurstimme trug, erhielt, der jüngere dagegen die später erworbene
Neumark. Beide Brüder, obgleich sehr von einander verschieden, zeichneten
sich unter den Fürsten ihrer Zeit aus, beide wirkten heilsam auf die Entwickelung
ihrer Länder, und setzten rühmlich das Werk ihrer Väter fort.
Joachim II. übernahm die Regierung in einem für die meisten europäischen
Staaten höchst wichtigen Wendepunkte. Es war die Zeit gekommen, wo
man sich in Betreff der Religion nach einer oder der andern Seite hin entscheiden
mußte. Fast überall erhob sich heftiger Streit mit theilweise sehr nachhaltigen
und blutigen Folgen. In den meisten Ländern mußte sich die Minorität der
Moajorität unbedingt fügen; ja an manchen Orten wurde fie unter keiner Bedingung
geduldet. Nur in wenigen Ländern, wie in Frankreich, blieb die
Minorität auf längere Dauer so stark, daß sie der Gewalt trotzen und sich
eine unabhängige Lage erringen konnte. Verwickelter als an anderen Orten
wurde die Stellung der religiösen Bekenntnisse in Deutschland, da hier nicht
einfacher Weise Staatsoberhaupt und Unterthanen, sondern jenem Stände entgegentraten,
welche wiederum das Verhältniß von Regierenden und Regierten
darboten. Katholische Fürsten mit evangelischen Unterthanen und umgekehrt
standen dem katholischen Reichshaupte und dem getheilten Reichstage gegenüber,
und um die Sache noch verwickelter zu machen, wogte der Streit auch
in den Reichsstädten, wo bei oft schwankender Majorität die Herrschaft der
lisigen Anwendung der Intrigue von einer oder der änderen Seite Preis gegeben
war. Karl V., Gebieter über eine so ausgedehnte Herrschaft, daß er das
Supremat, welches ihm die kaiserliche Würde in Bezug auf fürstliches Ansehen
gab, auch auf dem Gebiete der materiellen Macht durchsetzen zu können im
Stande schien, hatte sich von dem ersten Beginn an gegen die neue Lehre
entschieden, weniger aus religiöser Ueberzeugung, als weil er mit richtigem
Instinkte erkannte, daß die unumschränkte Herrschaft, nach welcher er auf
dem politischen Gebiete strebte, mit der neuen Lehre in keinen dauernden Einllang
zu bringen sei. Sein fester und unbeugsamer Charakter ließ vermuthen,
daß er vor Gewaltmitteln nicht zurückschrecken würde; auch wären diese ohne
Zweifel schon angewendet worden, wenn nicht von Osten her Soliman die
Christenheit bedroht, im Westen Franz I. insbesondere des Kaisers Lieblings-Pläne
durchkreuzt hätte. Man schien nur den günstigen Augenblick zur Anwendung
der Gewalt abzuwarten, welche durch die Beschlüsse von Worms und
Augsburg schon gerechtfertigt war, denn der Nürnberger Religionsfrieden konnte
nur als eine provisorische Bestimmung gelten, auf deren Schutz sich keine sichere
Hoffnung bauen ließ. t.