Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
  
D# bettehen durch alle Postanstalten und SZSuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXXII. Jahrgang. Beerlin, Freitag, den 12. August 1904. W 35. 
— ——— Ernennung; — Ermächtigungen 5. Zoll= und Steuerwesen: Veränderun - 
.. . . - : gen in dem Stande 
Vornahme von Zivilstandsakten. Seite 279 — - 
2 sur Vornah Status Noni deutschen Notenbanken Ende oder den Befugnissen der Zoll und Steuerstellen 252 
Li 1904 280 6. Finanzwesen: Auszahlung der Zinsen von im Reichs- 
Juli "’""’·· · schuldbuch eingetragenen Forderungen 233 
3. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher 
Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in der portu- 
giesischen Kolonie Mocambique ’ o28 
7. Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die 
Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunter- 
283 
  
4. Mariue und Schiffahrt: Erscheinen des zweiten Nach- nehmung -—-··-·—-·· 
trags zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
282 Reichsgebiete.. 2384 
für 19004 . . 
  
1. Konsulatwesen. 
Sei * Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Hermann Möller zum 
Konsul in Guayaquil (Ecuador), an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls 
Eduard Rickert zu ernennen geruht. 
  
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Genua betrauten Konsul Franoux ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese 
Heiraten zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Vizekonsulats in Mombassa, Vizekonsul Rößler, ist auf Grund des 
§8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
lür den Amtsbezirk des Vizekonsulats, soweit dieses Gebiet das Sultanat Zanzibar umfaßt und für 
die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. « 
  
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