314 Privat-Lehranstalten. Lehranstalten im Auslande.
X. Herzogtum Sachsen-Altenburg. XIV. Fürstentum Reuß jüngerer Linie.
Gumperda bei Kahla: 1 Lateinlose Abteilung der Gera: # Amthor'sche höhere Privat-Handelssch#e
Lehr= und Erziehungsanstalt des unter Leitung des Dr. Friedrich
Professors Dr. Siegfried Schaffner. Elaußen. s «
XI. Herzogtum Anhalt. XV. Freie und Hansestadt Lübeck.
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Ballenstedt: Progymnasiale Abteilung (Privat-Pro- Lübeck: 1 Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann.
gymnasium) und 1( Realabteilung
. XVI. Freie und Hansestadt Hambu
des Privat--Instituts des Professors rg.
Dr. Otto Wolterstorff. Hamburg: 1Schule des Dr. T. A. Bieber,
Stiftungsschule von 1815, unter Leitung
XII. Fürsteutum Schwarzburg-Rudolstadt. enn D |ls NMN
'. « . » e des Dr. A. Wichar ange,
Keilhau: 1# Exziehungsanstalt von Dr. Otto Wächter #Schule des Dr. Th. Wahnschaff
(rüher Professor Baroy). ##Realschule der Talmud-Tora, unter
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt,
Realschule des unter Leitung des
Direktors M. Hennig und des
wissenschaftlichen Lehrers Karl Ha-
XlIll. Fürstentum Waldeck.
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl
Gotthilf Caspari (Progymnasial-
abteilung und 1 Realschulabteilung rald von Dameck stehenden Pauli-
mit kaufmännischem Rechnen und nums, Pensionat des Rauhen
Unterricht in der Buchführung).1) Hauses.
Lehranstalten im Auslande.
Antwerpen: 1 Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster,)
Brüssel: Realprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Richard Jahnke,)
Bukarest: 1#Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Franz Schmidt,)
Constantinopel: 1 Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans
·- Karl Schwatlo,
Mailand: K#.Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Niklaus Stauffer.“)
Berlin, den 17. August 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.
1) Die bis zum Michaelistermin 1902 gewährte Berechtigung gilt bis dahin 1904 einschließlich. »
9)DieAnstaltendürfenBefähigungszeugnissenuraufGrundbesBestehenseinerunterLeitungeines Regierungs-
kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Aufsichts-
kergen ucmiat ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben sind
unstatthaft. - .
2) Mit rückwirkender Geltung bis zum Prüfungstermin 1903.
4) Mit Geltung bis zum Prüfungstermin 1904 einschließlich. „„ „
-. s)MitrückwirkenderGeliungbiszumPrüfungstermin1903.DieBerechtigunghatvorläufigbiszum Prüfungs
termin 1905 einschließlich Geltung.
6) Die Berechtigung hat vorläufig nur für das Jahr 1905 einschließlich Geltung.
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Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.