Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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#—“ 
  
——. S— 
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
— — 
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Mecklenburgische Friedrich Wil- 
helm-Eisenbahn. 
2. Neubrandenburg - Friedländer 
Eisenbahn. 
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
Stationsvorsteher, Stations- 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden= und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
  
37 Jahre. 
37 
VIII. Echrohherzogtum Mechlenburg-Strelitz. 
Direktion der Mecklenburgi- 
schen Friedrich Wilhelm- 
Eisenbahngesellschaft in 
Wesenberg. 
Betriebsverwaltung der Neu- 
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn in Berlin, 
SW. 11, Großbeerenstraße 
  
Nr. 88. 
IX. Großherzogtum Oldenburg. 
Direktion der Eutin-Lübecker Sämtliche Stellen 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
Zugführer, Packmeister, Schaff- 
ner, Schmierer, Weichenwär- 
ter, Bahnwärter, Brücken- 
wärter, Stationsverwalter, 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Schreiber. 
35 Jahre. 
Eifenbahngesellschaft in 
hchrabngeselsche 
X. Derzogtum Braunschweig. 
1. Braunschweigische Landeseisen- 
bahn. 
  
Bureaudiätare, Kanzlisten, 
Stationsassistenten, Tele- 
graphisten, Bureauboten, 
Portiers, Nachtwächter, 
Bremser und Schmierer, 
Schaffner, Rangierer und 
Koppler, Magazin= und Ma- 
  
terialienaufseher, Billett- 
drucker., Bahnwärter, 
Weichenwärter. 
  
40 Jahre. 
  
  
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft in Braun- 
schweig. 
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung 
insbesondere be- 
züglich der Ermit- 
telung der Milttär- 
anwärter bestehen- 
den und noch zu 
erlassenden Vor- 
schriften in An- 
wendung zu brin- 
gen“vergleiche Pu-P 
likandum vom 
22. September 
1882, Offizieller 
Anzeiger von 1882 
Nr. 32 S. 199 und 
Publikandum vom 
17. September 
1885, Offizieller 
Anzeiger von 1885. 
Nr. 33 S. 179). 
Wie zu 1. 
sind zu zwei 
Dritteln den 
Militäranwäürtern 
vorbehalten. 
Die nach beendeter 
Probedienstzeit in 
nebenstehenden 
unteren Stellen 
etatsmäßig ange- 
stellten Militär- 
anwärter haben 
bei genügender 
Befähigung bzw. 
nach Ablegung der 
vorschriftsmäßi- 
genPrükung gleich 
gen Zivilanwär- 
tern Anrecht zum 
Aufrücken in hö- 
here Dienftstellen, 
und zwar im 
Büreaudienft: 
als Registrator, 
Betriebssekretär 
usw., im Stati- 
onsdienst: als 
Stationsverwal- 
ter, Stationsin- 
spektor, im Fahr- 
dienst: als Zug- 
führer und Pack- 
meister.
	        
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