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——. S—
Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
— —
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
1. Mecklenburgische Friedrich Wil-
helm-Eisenbahn.
2. Neubrandenburg - Friedländer
Eisenbahn.
Subaltern= und Unterbeamte.
Stationsvorsteher, Stations-
wärter, Zugführer, Güter-
bodenvorarbeiter, Güter-
boden= und Stationsar-
beiter, Weichensteller.
37 Jahre.
37
VIII. Echrohherzogtum Mechlenburg-Strelitz.
Direktion der Mecklenburgi-
schen Friedrich Wilhelm-
Eisenbahngesellschaft in
Wesenberg.
Betriebsverwaltung der Neu-
brandenburg - Friedländer
Eisenbahn in Berlin,
SW. 11, Großbeerenstraße
Nr. 88.
IX. Großherzogtum Oldenburg.
Direktion der Eutin-Lübecker Sämtliche Stellen
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
Zugführer, Packmeister, Schaff-
ner, Schmierer, Weichenwär-
ter, Bahnwärter, Brücken-
wärter, Stationsverwalter,
Stationsassistenten, Sta-
tionsaufseher, Schreiber.
35 Jahre.
Eifenbahngesellschaft in
hchrabngeselsche
X. Derzogtum Braunschweig.
1. Braunschweigische Landeseisen-
bahn.
Bureaudiätare, Kanzlisten,
Stationsassistenten, Tele-
graphisten, Bureauboten,
Portiers, Nachtwächter,
Bremser und Schmierer,
Schaffner, Rangierer und
Koppler, Magazin= und Ma-
terialienaufseher, Billett-
drucker., Bahnwärter,
Weichenwärter.
40 Jahre.
Direktion der Braunschwei-
gischen Landeseisenbahn-
gesellschaft in Braun-
schweig.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst in
dieser Beziehung
insbesondere be-
züglich der Ermit-
telung der Milttär-
anwärter bestehen-
den und noch zu
erlassenden Vor-
schriften in An-
wendung zu brin-
gen“vergleiche Pu-P
likandum vom
22. September
1882, Offizieller
Anzeiger von 1882
Nr. 32 S. 199 und
Publikandum vom
17. September
1885, Offizieller
Anzeiger von 1885.
Nr. 33 S. 179).
Wie zu 1.
sind zu zwei
Dritteln den
Militäranwäürtern
vorbehalten.
Die nach beendeter
Probedienstzeit in
nebenstehenden
unteren Stellen
etatsmäßig ange-
stellten Militär-
anwärter haben
bei genügender
Befähigung bzw.
nach Ablegung der
vorschriftsmäßi-
genPrükung gleich
gen Zivilanwär-
tern Anrecht zum
Aufrücken in hö-
here Dienftstellen,
und zwar im
Büreaudienft:
als Registrator,
Betriebssekretär
usw., im Stati-
onsdienst: als
Stationsverwal-
ter, Stationsin-
spektor, im Fahr-
dienst: als Zug-
führer und Pack-
meister.