Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

  
  
  
  
Altersgrenze, Sezeichnung der Behörde, 3 
„ - ’ di 
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der er Stellen, welche vorzugs= anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkunge 
Eisenbahn weise mit Militäranwärtern berücksichtigt undere Anstellungsbehörden gen. 
6 zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
Lübeck-Büchener Eisenbahn für, Bahnhofsvorsteher in Trave-35 Jahre. Direktion der Lübeck-Büchener, Die bezüglich der 
die Zweigbahn Lübeck-Trave- 
münde. 
. Kaysersberger Talbahn (von 
Colmar nach Schnierlach und 
nach Winzenheim). 
Straßenbahnen von Mülhausen 
im Elsaß: 
a) nach Ensisheim, 
b) nach Wittenheim, 
J0) nach Pfastatt. . 
.Nebenbahn Straßburg-Markols- 
heim mit Abzweigungen von Er— 
stein (Rheinstraße) nach Erstein 
(Reichseisenbahnhof) und von 
Boofzheim nach Rheinau (Elzj.). 
. Nebenbahn Straßburg-Truch- 
tersheim. 
Nebenbahn Oberhausbergen- 
Westhofen. 
3. Nebenbahn Rosheim-St. Nabor. 
. Nebenbahn Diedenhofen - Mon- 
dorf. 
  
  
münde 
Telegraxhisten, 
Weichensteller, Bahnwärter, 
Schaffner, Nachtwächter. 
  
  
Eisenbahngesellschaft in 
Lübeck. 
XX. Elsfah-LTothringen. 
Unterbeamte, 
soweit die- 
selben einer technischen Aus- 
bildung nicht bedürfen. 
Wie zu 1. 
6 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Wie zu 5. 
Wie zu 5. 
40 Jahre. 
40 
40 
40 
40 
40 
  
  
  
Vorstand der Aktiengesellschaft 
„Kaysersberger Talbahn“ in 
Colmar (Elsaß). 
Vorstand der Straßenbahn= 
gesellschaft Mülhausen- 
Ensisheim-Wittenheim in 
Mülhausen (Elsaß). 
Straßturger Straßenbahn= 
gesellschaft in Straßburg 
(Elsaß). 
  
" 
Vorstand der Nebenbahn Ros- 
heim-St. Nabor in Straß- 
burg (Els.), Vogesenstr. 59. 
Vorstand der Nebenbahn 
Diedenhofen - Mondorf in 
Straßburg (Elsaß), Vo- 
gesenftraße 59. · 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
Ermittelung der 
Militäranwärter 
bestehenden oder 
noch zu erlassen. 
den Bestimmun. 
gen sind in An.- 
  
wendung zu brin- 
gen. 
Zu 5—7: 
Bei der Besetzung 
sind die für die 
Reichs-Eisenbah: 
nen geltenden Be- 
stimmungen, ins- 
besondere auch die 
über die Ermitte- 
lung zivilverser- 
gungsberechtigter 
Bewerber erlasse- 
nen oder noch zu 
erlassenden Vor- 
schriften in An- 
wendung zu brin- 
  
gen.
	        
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