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2. Versicherungswesen.
Kekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 19. September 1904 bestimme ich auf Grund
des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901
(Reichs-Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres
der Verein zur Versicherung von Schweinen in Braunschweigisch-Oker,
obgleich er seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Herzogtums Braunschweig hinaus erstreckt,
durch die Herzoglich Braunschweigische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 28. Oktober 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
3. Handels= und Gewerbewesen.
Der Bundesrat hat beschlossen, der nachstehend abgedruckten Anderung des statistischen Waren-
verzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter mit der Maßgabe die Zustimmung zu erteilen,
daß die Anderung mit dem 1. November 1904 in Kraft tritt.
Berlin, den 29. Oktober 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Wolffram.
Anderung
des statistischen Warenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, auf welche
die Bestimmungen im § 11 Abs. 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die
Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland, Anwendung findet.
1. Statistisches Warenverzeichnis.
.
Nummer des .
statistischen Waren- Warengattung. Nummer des Zolltarifs.
verzeichnisses.
5) #254c. Unverändert. Unverändert.
„) Hiervon gehört zu den Massengütern nur Stacheldraht.